Auf dem Weg zur rechtskonformen E-Akte​

Veröffentlichung einer Leitlinie zum ersetzenden Scannen

in Kommunen nach TR RESISCAN

Elektronische Akten in Verbindung mit elektronischer Vorgangsbearbeitung sind für eine konsequente Verwaltungsmodernisierung unabdingbar. Beim ersetzenden Scannen in Kommunen bestehen allerdings Unsicherheiten, wie die Übertragung von Schriftgut in elektronische Dokumente nach dem Stand der Technik erfolgen und Rechtskonformität gewährleistet werden kann.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dazu eine Technische Richtlinie zum ersetzenden Scannen - kurz TR RESISCAN - entwickelt. Sie richtet sich an Anwender aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Justiz und benennt sicherheitsrelevante Maßnahmen, die beim (rechtskonformen) ersetzenden Scannen zu gewährleisten sind.

Auf Initiative des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat sich im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels ein Runder Tisch „Rechtskonforme E-Akte“ gegründet, bei dem Praktiker aus der Verwaltung in zwei Arbeitsgruppen unter der Leitung von Vitako und KGSt eine Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR RESISCAN in Abstimmung mit dem BSI entwickelt haben. Damit wird nun die TR RESISCAN für die Verwaltungen leichter und rechtssicherer anwendbar. Diese praxistaugliche Leitlinie gilt als Meilenstein auf dem Weg zur flächendeckenden Verbreitung der rechtskonformen E-Akte.

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Die Leitlinie beinhaltet folgende Einzeldokumente:

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