Aufarbeitung durch den Kreistag

Akteneinsicht des Kreistags am 7. Februar 2015

Am Samstag, den 07.02.2015, fand der Sondertermin des Kreistags zur Einsicht in die Verfahrensakte auf der Grundlage des § 19 Abs. 3 Landkreisordnung (LKrO) statt.

Nach einer allgemeinen Einführung zum Vorgehen in Jugendämtern bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch eine Vertreterin vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg, gab die Verwaltung zunächst einen Überblick über den generellen Ablauf von Kinderschutzverfahren im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Um die Akteneinsicht zu erleichtern, folgte die Darstellung des konkreten Kinderschutzverfahrens im Fall Alessio. Danach fand die Akteneinsicht statt. Im Anschluss daran folgten Besprechungen in den jeweiligen Fraktionen und Gruppen, bevor Fragen an die Verwaltung gerichtet und beantwortet wurden.

Die Mitglieder des Kreistags haben danach in einer Pressekonferenz folgende gemeinsame Stellungnahme abgegeben:

„Wir haben uns heute durch die Akteneinsicht einen ersten Eindruck und einen Überblick verschaffen können, wie die Abläufe im Fall des getöteten Kindes in Lenzkirch waren. Die Mitarbeiter der Verwaltung haben den Kreisrätinnen und Kreisräten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben Rede und Antwort gestanden. Wir haben dabei festgestellt, dass nach unserer Auffassung die Vorgaben und Leitlinien des Jugendamtes des Landkreises bei Kinderschutzverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten wurden. Das ist für uns eine erste wichtige Erkenntnis. Allerdings bleibt die abschließende Bewertung über den rechtlichen Rahmen der Prüfung der Rechtsaufsicht vorbehalten.
Unsere Aufgabe ist es nicht, im Sinne eines strafrechtlichen Verfahrens die Verantwortlichen zu verurteilen oder freizusprechen. Hierzu haben wir weder die Mittel noch die Legitimation. Hier ist die Staatsanwaltschaft gefordert. Unsere Aufgabe ist es, im Rahmen der Kontrollfunktion des Kreistages eine politische Bewertung des Falles vorzunehmen. Wir wollen wissen, was im Fall Alessio hätte anders laufen müssen und wir wollen wissen, ob und wie wir zukünftig durch bessere Verfahren ein solch tragisches Unglück verhindern können. Und hierfür war der heutige Termin ein wichtiger erster Schritt im Sinne einer transparenten und umfassenden Aufklärung. Ob die Prognosen des Jugendamtes auf der Grundlage der damals verfügbaren Erkenntnisse plausibel waren, können wir heute noch nicht sagen. Hier sind wir auf die Meinung von Experten angewiesen. Das wäre auch ohne die Schranken des Datenschutzes so gewesen. Deshalb ist es nun wichtig, dass der Fall in einem nächsten Schritt von Experten begutachtet und aufgearbeitet wird.
 
Wir werden uns diesbezüglich mit der Landrätin – so wie wir es auch für den heutigen Termin gemacht haben – eng abstimmen und die nächsten wichtigen Schritte festlegen. Wir bedanken uns bei der Verwaltung für die Transparenz.“

Beschlussvorlage des Kreistags für die Sitzung am 11. März 2015 zur weiteren Aufarbeitung

Begleitausschuss des Kreistags

Zur Aufarbeitung des Falles hat der Kreistag einen Begleitausschuss eingesetzt. In seiner ersten Sitzung am 19. März 2015 hat sich der Begleitausschuss konstituiert und die Zusammensetzung einer Expertengruppe beschlossen. In seiner zweiten Sitzung am 31. März 2015 hat der Begleitausschuss das Deutsche Jugendinstitut in München mit Dr. Heinz Kindler als führender Gutachter mit der externen Aufarbeitung des Falles beauftragt.

Unterlagen zum Begleitausschuss