Informationen zum Fall Alessio

Auf dieser Seite veröffentlicht das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Informationen und Unterlagen zum Fall Alessio. Das Landratsamt muss dabei den Sozialdatenschutz beachten und ist dadurch weitgehend gehindert, wichtige Sachverhalte, die auch zum Verständnis des tatsächlichen Ablaufs und der Entscheidungen beitragen könnten, zu veröffentlichen. Dabei ist es unerheblich, ob Daten geheim oder bereits offenkundig sind. Unter der Rubrik „Datenschutz“ sind die datenschutzrechtlichen Grundlagen dargelegt, die das Landratsamt bei der Veröffentlichungen von Informationen zum Fall Alessio zwingend zu beachten hat.

Überblick

Chronologie

Aufarbeitung

Fragen und Antworten

  • Stimmt es, dass ein Mitarbeiter alleine entschieden hat?

    Dies stimmt nicht. Unser Verfahren zum Kinderschutz sieht vor, dass Entscheidungen im 6-Augenprinzip beraten und getroffen werden. Dieses ist konsequent umgesetzt worden. Der fallführende Sachbearbeiter hat nicht allein über diesen Fall entschieden.

  • Sehen die Verfahrensstandards für Kindeswohlgefährdung Einschätzungshilfen in Form von Checklisten und Skalen, Definitionen der wichtigsten Gefährdungskonstellationen noch Operationalisierungen – Standard Operating Procedures - vor?
     

    Ja. Der Landkreis hat ein standardisiertes Verfahren zum Kinderschutz. Dieses Verfahren stimmt mit dem vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) empfohlenen Verfahren überein und beinhaltet das differenzierte Vorgehen und eine skalierte Risikoeinschätzung.

  • Werden gemeinsame, regelmäßige Arbeitskreise mit den Akteuren der im Kinderschutzgesetz genannten Berufsgruppen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald durchgeführt?
     

    Es werden auf regionaler Ebene Arbeitskreise und Qualitätszirkel durchgeführt.

Datenschutz

Informationsmaterial und Veröffentlichungen