Internationaler Zulassungsschein

Allgemeine Hinweise

       Bitte senden Sie die unten genannten Unterlagen mit gesicherter Zustellung (per Einschreiben)
       an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Kfz-Zulassung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg

  • Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse an.
  • Bitte schicken Sie keine Kennzeichen an die Kfz-Zulassung!
  • Bitte legen Sie Ihren Unterlagen kein Bargeld bei!
    Sie erhalten von uns eine Rechnung, wenn wir Ihre Unterlagen nach Erledigung per Post zurückschicken.
  • Bei Fragen können Sie uns unter 0761 2187-6333 erreichen.

Beschreibung

Sie benötigen für Ihr Fahrzeug einen internationalen Zulassungsschein für Länder außerhalb der EU- bzw. EWG-Staaten.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des aktuell gültigen Personalausweises oder Kopie eines gültigen Reisepasses
  • bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Tei II (Fahrzeugbrief)
  • Internationaler Versicherungsschein (grüne Versicherungskarte)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

Wichtige Informationen

Der internationale Zulassungsschein kann maximal für ein Jahr ab Ausstellungstag zugeteilt werden. Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss den Zeitraum des internationalen Zulassungsscheines umfassen. Sofern die Hauptuntersuchung den Zeitraum von einem Jahr nicht abdeckt, kann der internationale Zulassungsschein nur bis Ablauf der Hauptuntersuchung zugeteilt werden.

Sollte der Halter das Fahrzeug länger im Ausland nutzen wollen als die gültige Hauptuntersuchung läuft, liegt dies in der Halterverantwortung. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz so lange gegeben ist, wie das Fahrzeug im Ausland genutzt werden soll. Dies wird im grünen Versicherungsschein bescheinigt.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.

Rechtsgrundlage § 44 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Kosten ab 10,50 Euro
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