Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

ELR-Gemeinden 2024

Förderung im Jahr 2024


Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) existiert in Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für ländlich strukturierte Gemeinden. Von der Förderung können sowohl Kommunen als auch gewerbliche Betriebe und Privatpersonen profitieren.
Anträge können allerdings nur über die Gemeinde eingereicht werden.

Das ELR umfasst vier Förderschwerpunkte:

  • Gemeinschaftseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft (Gemeindehallen sowie Vereinsräume, Platz- und Straßengestaltung
  • Arbeiten: Verlagerungen oder Erweiterungen sowie Neuansiedlungen von Unternehmen
  • Grundversorgung: Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
  • Wohnen: Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortes durch Umnutzung vorhandener Gebäude oder unter Umständen auch ortsbildangepasste Neubauten

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kann eine Vielzahl von Gemeinden mittels des ELR gefördert werden. Ob und inwieweit Ihre Gemeinde zur Förderkulisse gehört, erfahren Sie beim Fachbereich Struktur- und Wirtschaftsförderung. Wir beraten auch private Antragssteller und koodinieren die Förderschwerpunkte im Landkreis.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Nina Rombach
Telefon 0761 2187 5317
Aufgaben

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), LEADER

Sabine Merklin
Telefon 0761 2187 5302

Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr