Chronologie seit dem Jahr 2013

Im Jahr 2013 besteht eine Maßnahme seitens des Jugendamtes, die bereits im Jahr 2011 nach der Geburt des Jungen begonnen hatte.
 
Ende Juli 2013:
Der Junge wird im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Freiburg wegen des Verdachts einer Kindesmisshandlung ("Grober Umgang") behandelt.
 
Beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes wird ein sogenanntes Kinderschutzverfahren durchgeführt.
 
Bei der Entlassung vereinbart das Jugendamt mit der Familie eine professionelle Begleitung der Familie. Die bisherigen Leistungen werden erhöht.

 
Ende Juli 2014:
Der Junge wird im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Freiburg wegen des Verdachts einer Kindesmisshandlung behandelt. Rechtsmedizinisch bestätigt sich der Verdacht. Anzeige gegen Unbekannt.
 
Erneut wird ein Kinderschutzverfahren ausgelöst. In einem Runden Tisch Gespräch mit Mutter, Stiefvater und Fachkräften von Klinik und Jugendamt wird eine räumliche Trennung der Mutter mit den Kindern vom Stiefvater/Vater vereinbart und umgesetzt, die bisherigen Leistungen werden erhöht.

 
Anfang Oktober 2014:
Einstellung des Verfahrens wegen Misshandlung seitens der Staatsanwaltschaft mit der Empfehlung, Maßnahmen zum Schutz des Kindes zu ergreifen. Die Eltern wünschen eine Familienzusammenführung. Beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes wird die Situation im laufenden Kinderschutzverfahren neu bewertet. Dabei kommen die Fachkräfte zum Schluss, dass es keine fachliche und rechtliche Grundlage für die Herausnahme des Kindes aus der Familie gibt und eine Inobhutnahme oder die Anrufung des Familiengerichts nicht in Frage kommt.

 
Mitte Oktober 2014:
Zustimmung des Jugendamtes zur Rückkehr der Mutter mit den Kindern zum Vater/Stiefvater unter Auflagen, die von beiden Elternteilen akzeptiert und unterstützt werden. Das sind unter anderem 14-tägige Kontrolltermine durch einen Kinderarzt, die Mitwirkung an einer familientherapeutischen Maßnahme und eine Mutter-Kind-Kur ab November 2014.

 
Ende Oktober 2014:
Mutter begibt sich mit den Kindern in die Kur.

 
2. Dezemberwoche 2014:
Rückkehr, Fortsetzung der Maßnahmen.


Mitte Dezember 2014:
Die Mutter muss in eine Klinik. Die Situation wird seitens des Jugendamtes erneut neu bewertet. Leistungen zum Ausgleich setzen sogleich ein.


Mitte Januar 2015:
Vorgespräch und erster Termin der familientherapeutischen Hilfe finden statt.