Untere Landwirtschaftsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald veröffentlicht Allgemeinverfügung nach Funden von Japankäfern in Freiburg


Nachdem seit Anfang Juli am Güterbahnhof in Freiburg zahlreiche Japankäfer gefangen worden sind, hat die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am 1. August 2025 in Kraft tritt.

Der Japankäfer ist ein gefährlicher Quarantäneschädling, der aufgrund seiner Biologie mit Pflanzenschutzmitteln nur unzureichend bekämpft werden kann und der bei ungehemmter Entwicklung unmittelbar über 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien, zum Beispiel Zierpflanzen, Reben, Ackerkulturen und Bäume, schädigen kann. Die Engerlinge können dabei insbesondere Wiesen- und Rasenflächen schädigen, während die Käfer Fraßschäden an Blättern, Blüten und Früchten verursachen, wodurch unter anderem auch Erträge im Wein-, Obst- und Ackerbau gefährdet würden.
 
Daher besteht die dringende Notwendigkeit so früh wie möglich einen Befall durch Kontrollen festzustellen sowie durch entsprechende Maßnahmen die weitere Ausbreitung zu verhindern.
 
Das Gebiet um die Fundstellen wird in zwei Arten von Zonen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt: Die sogenannte Befallszone umfasst Gebiete mit einem Radius von jeweils 1.000 Metern um die Stellen, an denen die Japankäfer gefunden wurden. Die angrenzende Pufferzone erstreckt sich über eine Breite von mindestens fünf Kilometern über die Grenzen der Befallszone hinaus. Sollten weitere Japankäfer in der Befalls- oder Pufferzone entdeckt werden, müssen die Befalls- und Pufferzonen entsprechend ausgeweitet werden. Sollten für drei Jahre keine Käferpopulationen mehr amtlich festgestellt werden, werden die Befalls- und Pufferzonen aufgehoben.
 
In der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet umgibt, gelten folgende Regeln: 
Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximalfünf Zentimeter gehäckselt. Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall.
 
Der Abtransport der obersten dreißig Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist ganzjährig verboten. Ausnahmen können auf Antrag vom Fachbereich Landwirtschaft erteilt werden. Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden. In den Pufferzonen gibt es Sammelstellen, über die das Material auch ungehäckselt entsorgt werden kann.
 
Innerhalb der Befallszone, in der Japankäfer bereits nachgewiesen wurden, gelten zusätzlich zu den Regeln der Pufferzone noch folgende Maßnahmen: 
Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen. Vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone verboten. Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.
 
Verdächtige Käfer melden 
Der Japankäfer ist lediglich ein Zentimeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs). Die Larven des Käfers, schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 400 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab. Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, also als ein besonders gefährlicher Schädling, dessen Ansiedlung und Ausbreitung verhindert oder eingedämmt werden muss.
 
Bisher wurden keine weiteren Japankäfer im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gefunden. Um eine Ansiedlung des Käfers zu verhindern, sind die Behörden auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) mit Angabe des Fundortes per E-Mail an pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de oder über ein Online-Formular auf unserer Themenseite www.lkbh.de/japankaefer eingereicht werden. Rückreisende aus beispielsweise Italien oder der Schweiz werden dringend gebeten keine Japankäfer als „Blinde Passagiere“ mitzubringen und Fahrzeuge und Gepäck nach der Rückkehr visuell auf vorhandene Japankäfer zu kontrollieren.
    

Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers

(Erstellt am 31. Juli 2025)