Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX

Beratungszentrum für Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Beratungszentrum ist in die Bismarckallee 18-20 in Freiburg umgezogen. Besuche sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.


Zu unseren Aufgaben zählt die Durchführung des Schwerbehindertenrechts für die Einwohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Stadtkreises Freiburg.

Hierzu gehören:

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung einschließlich des Grades der Behinderung (GdB)
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von wenigstens 50.
  • die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder (ohne Wertmarke) für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
  • die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie:
    Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr,
    Freifahrt im Nah- und Fernverkehr für die Begleitperson,
    Parkerleichterungen,
    Steuerfreibeträge,
    Rundfunkgebührenermäßigung

Dienstleistungen und Informationen: