Online-Wiederzulassung (i-Kfz)

Das Online-Verfahren stellt die vom Bundesministerium für Verkehr und dem Kraftfahrt-Bundesamt auf den Weg gebrachten Initiative zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) dar.

Notwendige Voraussetzung sind:

  • ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • bisheriges Kennzeichen wird übernommen
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Nach dem sich der Bürger für den Service angemeldet hat, werden die persönlichen Daten aus dem Ausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
 
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhält der Fahrzeughalter ein Schreiben der Zulassungsstelle sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei Halterwechsel die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die Plaketten mit Sicherheitscode, die vom Fahrzeughalter auf dem Kennzeichen angebracht werden müssen.

Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig!