Illegale Entsorgung von Müll und Grünschnitt im Wald
Leider kommt es immer wieder vor, dass Personen ihren Müll illegal in unseren Wäldern entsorgen. Was vielen nicht bekannt ist: Auch Grünschnitt ist rechtlich gesehen Abfall und dessen Entsorgung im Wald kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden.
Die Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen im Wald ist also genauso verboten, wie die Entsorgung von sonstigem Müll im Wald, auch wenn es sich um biologisch abbaubares Material handelt. Über Grünschnitt und Gartenabfälle können fremde Pflanzen in den Wald eingeschleppt werden, die die heimischen Pflanzen verdrängen. Solche invasiven Pflanzen haben einen starken, negativen Einfluss auf unsere heimische Biodiversität. Gleichzeitig werden durch die Grünschnitt-Abladestellen Nachahmer eingeladen, dort ebenfalls Gartenabfälle zu entsorgen. Die Haufen werden so im Laufe der Zeit immer größer und problematischer.
Im Interesse der Tiere und Pflanzen des Waldes und aller Waldbesuchenden, bittet das Kreisforstamt, Müll nach einem Waldbesuch wieder mit nach Hause zu nehmen und keinen Hausmüll im Wald zu entsorgen. Grünschnitt und Gartenabfälle gehören in die Biotonne oder können zu den Grünschnittsammelstellen gebracht werden. Damit können alle dazu beitragen, dass die schönen Wälder im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhalten bleiben und die Umwelt geschützt wird.