Online-Abmeldung ohne Besuch der Kfz-Zulassungsstelle

Ab 1. Januar 2015 ist es in Deutschland gesetzlich möglich, sein Auto online außer Betrieb zu setzen. Die Online-Außerbetriebsetzung bzw. Abmeldung stellt die erste Stufe der vom Bundesministerium für Verkehr und dem Kraftfahrt-Bundesamt auf den Weg gebrachten Initiative zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) dar. Weitere Angebote wie die Neuzulassung sind geplant.
Notwendige Voraussetzung für die Nutzung der Außerbetriebsetzung via Internet sind laut Gesetz eine Nutzerauthentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises. Dafür benötigt man ein Lesegerät, das an den heimischen PC angeschlossen wird.
Nach dem sich der Bürger für den Service angemeldet hat, werden die persönlichen Daten aus dem Ausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen. Lediglich die für die Abmeldung erforderlichen Informationen zum Kennzeichen und die Sicherheitscodes (durch abziehen der Siegelplaketten) vom Kennzeichen und durch Entfernen des TAN-Aufklebers vom Fahrzeugschein sind zu ergänzen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Antragsteller und Fahrzeughalter eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung. Ein Besuch in der Zulassungstelle ist nicht mehr notwendig!
 
Wichtig: Das Verfahren kann nur für Fahrzeuge durchgeführt werden, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind und die somit über neue Kfz-Kennzeichen mit Klebeplakette verfügen!

Aus technischen Gründen ist die Online-Abmeldung derzeit nicht verfügbar.