Änderung der Halterdaten

Allgemeine Hinweise

  • Wenn neue Kennzeichen benötigt werden: bitte reservieren Sie online einen Termin.
  • Wenn die bisherigen Kennzeichen beibehalten werden sollen:
    Diesen Vorgang können Sie sowohl bei uns vor Ort durchführen lassen als auch per Post beantragen:
  • Ausnahme: Sie haben einen E-Kennzeichen (Elektro), Saison-Kennzeichen, ein H-Kennzeichen oder ein grünes Kennzeichen: Bitte reservieren Sie online einen Termin, da Ihre Kennzeichenschilder benötigt werden.

       Bitte senden Sie die unten genannten Unterlagen mit gesicherter Zustellung (per Einschreiben)
       an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Kfz-Zulassung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg

  • Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse an.
  • Bitte schicken Sie keine Kennzeichen an die Kfz-Zulassung!
  • Bitte legen Sie Ihren Unterlagen kein Bargeld bei!
    Sie erhalten von uns eine Rechnung, wenn wir Ihre Unterlagen nach Erledigung per Post zurückschicken.
  • Bei Fragen können Sie uns unter 0761 2187-6333 erreichen.

Beschreibung

Sie sind innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald umgezogen und müssen Ihre Adresse ändern lassen bzw. Ihr Familienname hat sich geändert.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Tei II (Fahrzeugbrief)
  • Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) entfällt, falls nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks geändert wird und wenn bereits neue Fahrzeugpapiere (ZB I + ZB II) ausgestellt wurden.
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • ggf. Heiratsurkunde, sofern Ihr Personalausweis/Reisepass noch nicht geändert ist
  • bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: Gewerbeummeldung sowie ggf. Handelsregisterauszug, Vollmacht und Ausweiskopie der/des Unterschriftsberechtigten, z. B. des Geschäftsführers

Wichtige Informationen

Die Ummeldung bzw. Umschreibung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich nach Änderung der persönlichen Daten erforderlich.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.

Rechtsgrundlage § 15 FZV
Kosten ab 23,60 Euro
Online Terminreservierung