Zuständigkeit und Kontakt

Im Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald wird der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wahrgenommen.

Lebt der junge Mensch in einer Pflegefamilie ist der Pflege- und Adoptivkinderdienst (PAKD) des Landratsamtes zuständig.

Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) richtet sich nach dem Wohnort des jungen Menschen.

Ansprechpersonen und Zuständigkeit nach Gemeinden