Hilfreiche Anlaufstellen

Es gibt viele Situationen in denen es entlastend und hilfreich sein kann, Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen.
 
Im Folgenden finden Sie eine Vielzahl an Fach- und Beratungsstellen die sich mit ihren Hilfsangeboten an Eltern und Bezugspersonen von Kindern und Jugendliche sowie an Fachkräfte richten. Viele der Angebote können anonym genutzt werden und sind kostenlos.

Themen

Erziehungsfragen

Sucht

Im Landkreis besteht ein ausdifferenziertes Suchthilfesystem aus Angeboten zur Beratung, Begleitung sowie zur Entwöhnung, Behandlung und Nachsorge.
Erstanlaufstelle für alle Fragen sind die ambulanten Suchtberatungsstellen. Sie bieten Kontakt und Beratung bei allen Fragen zu Konsum bis hin zur Abhängigkeit von Suchtmitteln (z.B. Alkohol, Medikamente, Nikotin, Drogen) und stoffungebundenen Suchtformen (z.B. Essstörungen, Glücksspiel, pathologischer Mediengebrauch). Das Angebot der Suchtberatungsstellen richtet sich an alle Betroffenen, Angehörigen und Freunde sowie Vorgesetzte und Multiplikatoren.
 
Die Beratung ist kostenfrei und kann persönlich, telefonisch oder per Videochat und auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Anlaufstelle Schwerpunkte Regionale Zuständigkeit
GeKo-Beratungsstelle bei Konsumfragen und Suchtproblemen
Müllheim
Legale und illegale Suchtmittel Legale Suchtmittel: Kaiserstuhl und Markgräflerland

Illegale Suchtmittel: gesamter Landkreis
Modellprojekt Arbeit mit Kindern von Suchtkranken (MAKS), Freiburg Kinder psychisch erkrankter und suchtkranker Eltern gesamter Landkreis
Fachstelle Sucht des bwlv
Freiburg
Legale Suchtmittel, Alkohol Freiburger Umland und Hochschwarzwald
FrauenZimmer e. V.
Freiburg
Angebote für Mädchen und Frauen gesamter Landkreis
Regio-PSB Freiburg
Evangelische Stadtmission Freiburg e.V.
Alkohol, legale Suchtmittel, Glücksspiel und andere Verhaltenssüchte; psychosoziale Beratungsstelle gesamter Landkreis

Häusliche Gewalt

Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, brauchen schnelle, unbürokratische Hilfe sowie qualifizierte Beratung und Unterstützung. Im Folgenden finden Sie Anlaufstellen, an die sich Betroffene, deren Familienmitglieder und Freunde sowie Fachkräfte wenden können.

Sexualisierte Gewalt

Die Fachberatungsstellen gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt bieten Beratung und Begleitung für betroffene Mädchen, Jungen, Frauen und Männer. Zudem können sich Verwandte, Bezugspersonen und Fachkräfte an die Fachberatungsstellen wenden.

Anlaufstelle Telefon / E-Mail
Wendepunkt e.V.
Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Frauenhorizonte- Gegen sexuelle Gewalt e.V.
Anlauf- und Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt
 
Außenstelle
Adolph-Kolping-Straße 20
79822 Neustadt
Wildwasser e.V.
Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Hilfetelefon sexueller Missbrauch von Kindern
BIOS-BW - Beratung für Personen mit sexuellen Phantasien gegenüber Kindern oder für zu Gewalttaten neigende Personen: www.bevor-was-passiert.de

  

Für Fachkräfte

Beratung bei Kindeswohlgefährdung (ieF)

Insoweit erfahrene Fachkräfte sind in verschiedenen psychologischen oder pädagogischen Arbeitsfeldern tätig und verfügen über umfangreiches Fachwissen im Kinderschutz.
 
Bei Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung wird von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel ein Erzieher/eine Erzieherin) die insoweit erfahrene Fachkraft zur Gefährdungseinschätzung beratend hinzugezogen. Rechtsgrundlage für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe ist § 8a Abs. 4 SGB VIII.
 
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen (zum Beispiel ein Lehrer/eine Lehrerin, ein Arzt/eine Ärztin) haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Rechtsgrundlage ist hier § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG.

Die kostenlose Beratung von Fachkräften und Personen die beruflich in Kontakt mit jungen Menschen stehen, wird anonymisiert durchgeführt und kann deshalb auch ohne Einwilligung der/des Betroffenen oder ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald werden die Beratungen durch die insoweit erfahrenen Fachkräfte von den Beratungsstellen angeboten, sofern beim Träger keine eigene insoweit erfahrene Fachkraft zur Verfügung steht. Es gibt es drei Beratungsstellen, die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Einrichtung.

Beratung der ieF für Zielgruppen: