Landrätin Dorothea Störr-Ritter
Donnerstag, 15.04.2021 - Landrätin Störr-Ritter zur Gedenkfeier des Bundespräsidenten
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 18. April zum bundesweiten Gedenken an die Verstorbenen im Zuge der Corona-Pandemie aufgerufen. Die zentrale Gedenkfeier fand in Berlin statt, viele Städte, Gemeinden und Landkreise schlossen sich an. Landrätin Dorothea Störr-Ritter nahm den Gedenktag zum Anlass für eine Videobotschaft an die Menschen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Ihre Gedanken und ihr Mitgefühl gelten auch den Hinterbliebenen, die ihre Angehörigen in den letzten Momenten nicht begleiten konnten und verloren haben.
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Zur Person
Landrätin Dorothea Störr-Ritter wurde am 17. Dezember 2007 vom Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Landrätin gewählt. Sie war bei ihrem Amtsantritt am 3. März 2008 die erste Landrätin in Baden-Württemberg.
Sie repräsentiert den Landkreis als gesetzliche Vertreterin nach außen und ist für die Aufgaben der laufenden Verwaltung verantwortlich. Sie leitet das Landratsamt sowohl als kommunale wie auch als staatliche Behörde und regelt sämtliche per Gesetz oder durch den Kreistag übertragene Aufgaben.
Gleichzeitig ist die Landrätin die Vorsitzende des Kreistages und seiner Ausschüsse. Sie beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. Ein Stimmrecht in den Kreistagsgremien hat sie nicht. Als Leiterin der staatlichen Behörde ist sie unabhängig vom Kreistag.
Die Amtszeit eines Landrats oder einer Landrätin dauert acht Jahre. Die Anzahl der Wahlperioden ist nicht begrenzt. Die Amtszeit endet jedoch mit Vollendung des 73. Lebensjahres.
Nachdem Landrätin Dorothea Störr-Ritter im Dezember 2015 in ihrem Amt bestätigt wurde und die zweite Amtszeit offiziell am 1. März 2016 beginnt, endet ihre Amtszeit Ende Februar 2024.