Wählen ab 16

Erstmals durften in Baden-Württemberg rund 200.000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wählen. Durch die Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts konnten sie in Baden-Württemberg die Besetzung von Gemeinderäten, Kreistagen und dem Amt des Bürgermeisters mitbestimmen. Außerdem haben die Jugendlichen das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen, also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.

Die Absenkung des Wahlalters betrifft nur das aktive Wahlrecht. Das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen, also das passive Wahlrecht, erhält man weiterhin erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
    

​​Neues Auszählverfahren bei der Sitzverteilung

Bei der Kreistagswahl 2014 wurde für die Berechnung der Sitzverteilung erstmalig das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers statt dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren angewendet. Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers soll die Sitzverteilung neutraler zur Stärke der Parteien vornehmen.

Der Vergleich der Ergebnisse der Kommunalwahlen 2014 mit den Kommunalwahlen 2009 wird ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Nach dem neuen Auszählverfahren hätten nach der Kreistagswahl 2009 die Fraktionen der CDU sechs Sitze und die FWG einen Sitz weniger im Kreistag gehabt.

Einteilung der Wahlkreise bei der Kreistagswahl 2014

Landkreiskarte Breisgau-Hochschwarzwakd mit allen 50 Gemeinden und Städten