Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhr mit deutschen Fahrzeugdokumenten

Beschreibung

Ein Fahrzeug soll aus Deutschland ins Ausland überführt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • amtliche Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • gelbe Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (Gültigkeit muss Ausfuhrzeitraum umfassen!)
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zustellbevollmächtigung (276 KB) (für Fahrzeughalter mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald)
  • Einzahlungsbeleg über die entrichtete Kfz-Steuer beim Hauptzollamt oder SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) (724 KB)

Ausfuhr mit ausländischen Fahrzeugdokumenten

Beschreibung

Ein Fahrzeug soll aus Deutschland ins Ausland überführt werden.

Benötigte Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugdokumente (im Original)
  • amtliche Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier oder Datenbestätigung mit Bild des Typenschildes oder bei nicht EG-getypten Fahrzeuges ein Gutachten gemäß § 21 StVZO
  • Carfax-Abfrage (www.carfax.eu) zum Nachweis des Erstzulassungdatums. Der Carfax Vehicle History Report ist verfügbar für alle Fahrzeuge (PKW und LKW) aus den USA und Kanada mit einem Produktionsdatum nach 1981
  • Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus NICHT-EU-Ländern
  • gelbe Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (Gültigkeit muss Ausfuhrzeitraum umfassen!)
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zustellbevollmächtigung (276 KB) (für Fahrzeughalter mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald)
  • Einzahlungsbeleg über die entrichtete Kfz-Steuer beim Hauptzollamt oder SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) (724 KB)

  

Wichtige Informationen

Das Fahrzeug muss zur Identifikation und Bestempelung der Kfz-Schilder bei der Zulassungsbehörde vorgeführt/mitgebracht werden.

Bei Ausfuhrkennzeichen, die auf einen Fahrzeughalter, der nicht im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald  wohnt ausgestellt werden sollen, ist sowohl der Ausweis des Halters und auch der zustellbevollmächtigten Person, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnt vorzulegen.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.

Seit 01.07.2010 unterliegt das Ausfuhrkennzeichen der Steuerpflicht. Sie haben die Möglichkeit, die Kfz-Steuer vorab direkt beim Hauptzollamt zu entrichten und uns den entsprechenden Nachweis hierrüber vorzulegen. Sofern der Antragsteller ein Konto in einem Land des SEPA-Raums (alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) besitzt, kann die Kfz-Steuer auch durch das Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden. Dies ist auch möglich bei abweichendem Kontoinhaber.  In diesem Fall wird die Unterschrift des abweichenden Kontoinhabers auf dem SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) sowie dessen Ausweiskopie benötigt.
   

Rechtsgrundlage § 45 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Kosten ab 34,20 Euro
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