Informationen zur Corona-Pandemie

Aktuelle Meldungen

Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleibt bis 07.04.2023 bestehen. Mehr...   mehr...
Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen. Mehr... mehr...
Baden-Württemberg plant, zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Umgang mit Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist bleibt zuhause. Mehr...

   

  

Informationen für Ärzte

Rücksendeadresse:

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Gesundheitsschutz
Sautierstraße 30
79104 Freiburg

Per Fax: 0761 2187-3299
Meldung per Telefon: 0761 2187-3212
   

  

Hinweis zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gem. § 20 a Infektionsschutzgesetz (IfSG):

Warnschild Ausrufezeichen

Die bis zum 31. Dezember 2022 geltende Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in § 20a Infektionsschutzgesetz ist zum 1. Januar 2023 ausgelaufen. Das Gesundheitsamt hat den im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verarbeiteten Datenbestand gelöscht.