Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen
Beschreibung
Sie möchten mit einem abgemeldeten/außer Betrieb gesetzten Fahrzeug die Fahrt zur Durchführung der Hauptuntersuchung vornehmen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichenschilder, sofern vorhanden und die ab dem 1. Januar 2015 geprägt und mit Klebeplaketten versehen sind
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- aktuell gültiger Personalausweis
oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde (nicht älter als 4 Wochen) - Bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweiskopie des /der Unterschriftsberechtigten, z. B. des Geschäftsführers
- SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) (724 KB)
Wichtige Informationen
Bei der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) muss von der Kfz-Versicherung die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt sein!
Die Fahrt darf ausschließlich für diesen Zweck und nur auf direktem Weg - ohne Umwege - erfolgen.
Der Berechtigungsschein zur Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen gilt einschließlich des Ausstellungstages drei Werktage.
Rechtsgrundlage | § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) |
Kosten | 12,80 Euro |
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