Die ALB ist nach § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dazu verpflichtet, u.a. nicht verwertbare mineralische Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Da derartige Abfälle weder einer Bauschuttaufbereitungsanlage noch einer Müllverbrennungsanlage sinnvollerweise zugeführt werden können, sind diese auf einer Deponie geordnet abzulagern. Bau, Betrieb und anschließende Rekultivierung einer solchen Deponie sind in der Deponieverordnung (DepV) bundesweit einheitlich geregelt.
Vor Beginn der ersten Planungsschritte hatte die ALB im Jahr 2017 eine Machbarkeitsstudie (7,1 MB) in Auftrag gegeben, welche die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens als sehr wahrscheinlich eingestuft hat. Daraufhin hat der Betriebsausschuss der ALB (BA ALB) in seiner Sitzung am 27.06.2017 die Verwaltung der ALB mit der Entwicklung der Deponie und der Ausschreibung der Ingenieurleistungen beauftragt.
In der anschließenden Phase der Vorplanung wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro die Deponie grob skizziert und das grundlegende Planungskonzept erarbeitet.
Als nächster konkreter Planungsschritt folgte der sogenannte Scoping-Termin am 23.05.2019. Bei diesem Termin wurde festgelegt, in welcher Art und in welchem Umfang die ALB die Unterlagen der erforderlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu erstellen hat. Anwesend und mitspracheberechtigt waren das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde, die ALB als Vorhabenträger, die beteiligten Fachbehörden, die betroffenen Gemeinden sowie anerkannte Umweltverbände. Ziel eines Scoping-Termins ist es, im Vorfeld der eigentlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung den konkreten Untersuchungsrahmen abzustimmen. Damit ist sichergestellt, dass im abschließenden Bericht alle relevanten Daten und Ausführungen enthalten sind.
Im Anschluss konnte die ALB mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beginnen, die schlussendlich in einen Genehmigungsantrag münden wird. Der Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald votierte in seiner Sitzung am 20.07.2020 einstimmig für die Freigabe der Genehmigungsplanung (135 KB). Am Ende des Verfahrens steht dann der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, der zum Bau und Betrieb einer solchen Deponie zwingend erforderlich ist. Sind alle Anforderungen erfüllt, erteilt ihn das Regierungspräsidium Freiburg.
Aktuelle Planungsschritte
Der Prozess befindet sich derzeit im Stadium der Planerstellung für den Genehmigungsantrag. Dabei müssen vielfältige Gutachten und Untersuchungen unter anderem in den Bereichen Luft, Verkehr und Umweltverträglichkeit durchgeführt werden. Mit Abschluss der Untersuchungen ist im November 2020 zu rechnen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, stellt die ALB konkrete Informationen für die Öffentlichkeit bereit.