Corona-Verordnung Kita ist außer Kraft getreten

Zugang zu Kitas und Kindertagespflege ohne Test möglich

Mit Ablauf des 13. April 2022 tritt die Corona-Verordnung Kita (CoronaVO Kita) außer Kraft und verliert damit ihre Gültigkeit. Das bedeutet insbesondere, dass die Testpflicht, wie sie aktuell noch in der CoronaVO Kita geregelt ist, ab dem 14. April 2022 entfällt.

Dies entspricht der Teststrategie des Landes, die im Wesentlichen das Auslaufen der Testpflicht, auch an Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab diesem Zeitpunkt vorsieht. Der Zugang zur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist daher ab dem 14. April 2022 wieder ohne vorherige Testung oder Testnachweis möglich.