Aktualisiert: Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten​

Information des Umweltministeriums BW

Schema zur Abfallentsorgung

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gibt, basierend auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, folgende Hinweise zur Entsorgung von mit dem Coronavirus kontaminiertem Müll von positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen bekannt. Abfälle aus privaten Quarantäne-Haushalten  sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Betroffen hiervor sind auch vergleichbare Anlaufstellen wie Haus- oder Facharztpraxen, die nur in sporadischen Einzelfällen entsprechende Patienten behandeln.

Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne, als auch bei Dritten, wie Müllwerkern, eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden:

Vorsichtsmaßnahmen

  • Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
  • Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest verschlossen (z. B. verknotet) werden müssen.
  • Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden.
  • Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).

Unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen sind derzeit nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen über die Restmülltonne zu entsorgen.

Entsorgung über die Restmülltonne - betroffene Abfälle:

  • Verpackung, Altpapier und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle). (Bitte nur über den Restmüll entsorgen, wenn keine geeigneten Lagerungsmöglichkeiten bis zum Quarantäneende vorhanden sind)
  • Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden
  • Taschentücher, Aufwischtücher
  • Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln, Wischlappen)
  • Schutzkleidung
  • Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen
  • Abfälle aus der Anwendung von Corona-Schnelltests (Teststäbchen, Testkassetten usw.)

Andere Abfälle, die NICHT über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen:

  • Elektro- und Elektronikabfälle
  • Batterien
  • Schadstoffe
  • Altglas und Pfandverpackungen

Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren.

Für alle anderen Haushalte gilt weiterhin das Gebot der Abfalltrennung, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten. Bürgerinnen und Bürger können sich bei konkreten Fragen zur Entsorgung an die Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarzwald wenden, entweder per Mail an alb@lkbh.de oder telefonisch unter: 0761 2187-9707.