Bei Vorlage eines Reisepasses als Ausweisdokument ist eine Meldebestätigung notwendig

Wenn Sie sich bei uns mit einem Reisepass ausweisen, benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde (nicht älter als 4 Wochen).
Mit der Meldebestätigung wird die Anschrift bestätigt, da diese im Reisepass nicht aufgeführt ist.

Bei Vorlage eines Personalausweises wird keine Meldebestätigung benötigt, da die Wohnanschrift auf dem Personalausweis vermerkt ist.

Wichtig: Ausweispapiere können nur akzeptiert werden, wenn Sie nicht abgelaufen sind!
Bitte prüfen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis vor dem Besuch der Zulassungsstelle.