Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Wechsel in das Arbeitslosengeld II ab dem 1. Juni 2022
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich darauf verständigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Geflüchtete erhalten Geldleistungen sowie Unterstützungs- Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald werden diese Leistungen vom Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald erbracht.
Wie Sie die notwendige finanzielle Unterstützung ab Juni 2022 vom Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald erhalten können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Hierzu muss ein neuer Antrag gestellt werden - auch wenn Sie bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald beziehen.