Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat vor dem Hintergrund gestiegener Fangzahlen von Käfern des Maiswurzelbohrers eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung erlassen. Demnach darf Mais in den Jahren 2018 bis 2022 in der Fruchtfolge nur in zwei von drei Jahren auf derselben Fläche angebaut werden. Im Übrigen bleibt die durch eine Allgemeinverfügung vom November 2017 getroffene Fruchtfolgeregelung bis Ende 2019 unberührt.
Die Verfügungen gelten in den Gemarkungen Au, Auggen, Bad Krozingen, Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Bollschweil mit Ausnahme von St. Ulrich, Breisach am Rhein, Buggingen, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten, Eschbach, Gottenheim, Gundelfingen mit Ausnahme von Wildtal, Hartheim, Heitersheim, Heuweiler, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Müllheim mit Ausnahme von Niederweiler, Neuenburg, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Staufen, Sulzburg-Laufen, Umkirch, Vogtsburg, Wittnau und im Stadtkreis Freiburg mit Ausnahme von Ebnet und Kappel.
Der ausführliche Text der Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht. Für Fragen und weitere Informationen steht der Fachbereich Landwirtschaft telefonisch unter der Nummer 0761 2187-9580 oder per E-Mail an landwirtschaft@lkbh.de zur Verfügung.