Führerscheinstelle Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

(Fachbereich Fahrerlaubnisse)

Telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle ist eingeschränkt

Warnschild, Dreieck mit Ausrufezeichen

Aufgrund personeller Engpässe und einem erhöhten Antragsaufkommen ist unsere telefonische Erreichbarkeit derzeit eingeschränkt. Ihr Anliegen können Sie uns gerne per E-Mail zukommen lassen: fahrerlaubnisse@lkbh.de.
Alle vorhandenen Mitarbeiter werden für die Bearbeitung der Anträge bzw. offenen Verfahren eingesetzt. Wir bitten um Verständnis.

  

Rund um den Führerschein

Führerscheinantrag: Wohnort und Zuständigkeit beachten!

Bitte beachten Sie:

  • Führerscheinanträge müssen über das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gestellt werden. (Nicht direkt bei der Führerscheinstelle!)
  • Bei einem Wohnsitz im EU-Ausland muss der Führerscheinantrag bei der dortigen Gemeinde/Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
  • Bewohner der Stadt Freiburg wenden sich bitte an das Rathaus der Stadt Freiburg.

Abholung bei der Wohnortgemeinde oder LRA-Außenstellen

Sie können Ihren Führerschein oder die BF-17 Bescheinigung direkt nach der praktischen Prüfung durch den Prüfer des TÜVs erhalten.

Eine Aushändigung durch den TÜV ist bei der Beantragung von Doppelklassen (z.B. B und BE), Umschreibungen von Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU (§ 31 FeV) nicht möglich. In diesen Fällen wird der Führerschein nach bestandener Prüfung zum Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde gesendet.

Wir bitten um Mitteilung der Antragsteller unter fahrerlaubnisse@lkbh.de, dass der Führerschein bestanden oder aber das 18. Lebensjahr erreicht wurde, so dass der Versand des Führerscheins in die Wege geleitet werden kann.

In den Gemeinden Titisee-Neustadt und Müllheim können die Führerscheine jeweils bei der Außenstelle des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald abgeholt werden.

Für die Abholung erhalten Sie ein separates Schreiben mit weiteren Informationen. Eine persönliche Abholung in unserem Hause ist in der Regel leider nicht möglich.

Umtausch in EU-Führerschein bis 2033

Begleitetes Fahren ab 17

Übergang BF 17 zum normalen Führerschein

Bitte melden Sie sich ca. 1 Monat vor dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle, am besten per E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de. Danach kann Ihr Scheckkarten-Führerschein zur Abholung an das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde gesendet werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie mit der BF17-Bescheinigung ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate innerhalb von Deutschland ohne Begleitperson fahren dürfen.

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein kann derzeit nur bei Ihrer Wohnortgemeinde beantragt werden. Bitte beachten Sie hierbei das jeweilige Abflugdatum zu vermerken, so dass eine Priorisierung der Bearbeitung möglich wird. Die Abholung der Führerscheine erfolgt ebenfalls über die Wohnortgemeinden bzw. Außenstellen des Landratsamtes.

In dringenden Fällen kann nach vorheriger Beantragung bei der Wohnortgemeinde eine Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde (Stadtstraße 2, Freiburg) zur Ausstellung und Aushändigung des internationalen Führerscheins gemacht werden.
Bitte informieren Sie sich vorab beim für Ihren Wohnort zuständigen Sachbearbeiter.

Zulassung zur Prüfung und TÜV-Prüfauftrag

Nach Bearbeitung Ihres Antrages (Ersterteilung, Ersterteilung BF17, Erweiterungen, prüfungspflichtige Umschreibungen von Drittstaatführerscheinen oder ein Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnisbehörde) erhalten Sie neben der Kostenrechnung ein Schreiben von uns.

In diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Ihr Fahrerlaubnisantrag von uns abschließend bearbeitet und der Prüfauftrag an den TÜV übermittelt wurde.

Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie in den nächsten 4-5 Werktagen Kontakt zu Ihrer Fahrschule aufnehmen und sich zur Prüfung anmelden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Wie lange ist ein bereits erteilter TÜV-Prüfauftrag gültig?​

In der Regel ist ein vom Landratsamt erteilter bzw. übersendeter Prüfauftrag 12 Monate gültig. Während der Corona-Pandemie erfolgte in Baden-Württemberg eine automatische Verlängerung der Prüfaufträge welche 2021 geendet hätten.

Falls Sie sich über die Gültigkeit Ihres Prüfauftrages informieren möchten erhalten Sie beim jeweils zuständigen TÜV (in der Regel TÜV Süd in Freiburg) oder von Ihrer Fahrschule Auskunft.

Falls Sie die Prüfungen nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Prüfauftrages absolvieren können, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Prüfauftrag einmalig verlängern.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei jeweils um eine Einzelfallentscheidung sowie Härtefallprüfung handelt. Die Beantragung erfolgt formlos unter der Angabe der Gründe für die nicht Einhaltung des Prüfauftrages. Bitte fügen Sie auch entsprechende Nachweise bzw. Unterlagen hinzu. Die Unterlagen können Sie dem jeweiligen Sachbearbeiter per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

  

Fahrerlaubnisklassen

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