Nach Bearbeitung Ihres Antrages (Ersterteilung, Ersterteilung BF17, Erweiterungen, prüfungspflichtige Umschreibungen von Drittstaatführerscheinen oder ein Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnisbehörde) erhalten Sie neben der Kostenrechnung ein Schreiben von uns.
In diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Ihr Fahrerlaubnisantrag von uns abschließend bearbeitet und der Prüfauftrag an den TÜV übermittelt wurde.
Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie in den nächsten 4-5 Werktagen Kontakt zu Ihrer Fahrschule aufnehmen und sich zur Prüfung anmelden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Wie lange ist ein bereits erteilter TÜV-Prüfauftrag gültig?
In der Regel ist ein vom Landratsamt erteilter bzw. übersendeter Prüfauftrag 12 Monate gültig. Während der Corona-Pandemie erfolgte in Baden-Württemberg eine automatische Verlängerung der Prüfaufträge welche 2021 geendet hätten.
Falls Sie sich über die Gültigkeit Ihres Prüfauftrages informieren möchten erhalten Sie beim jeweils zuständigen TÜV (in der Regel TÜV Süd in Freiburg) oder von Ihrer Fahrschule Auskunft.
Falls Sie die Prüfungen nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Prüfauftrages absolvieren können, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Prüfauftrag einmalig verlängern.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei jeweils um eine Einzelfallentscheidung sowie Härtefallprüfung handelt. Die Beantragung erfolgt formlos unter der Angabe der Gründe für die nicht Einhaltung des Prüfauftrages. Bitte fügen Sie auch entsprechende Nachweise bzw. Unterlagen hinzu. Die Unterlagen können Sie dem jeweiligen Sachbearbeiter per E-Mail oder per Post zukommen lassen.