Landratsamt genehmigt mit Planfeststellungsbeschluss den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach / Burkheim

Mehr als 3000 Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in die Entscheidung eingeflossen

Knapp 1.100 Seiten umfasst der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach / Burkheim. Damit hat die zuständige Wasserbehörde das vom Land Baden-Württemberg beantragte Verfahren zum Abschluss gebracht. Mehr als 3.000 private Einwender und Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden sind im Planfeststellungsverfahren geprüft und in die Entscheidung eingeflossen. Die im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen waren im März und November 2018 öffentlich erörtert worden.

Der genehmigte Rückhalteraum erstreckt sich auf Flächen der Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl. Er umfasst eine Fläche von 634 Hektar mit einem Retentionsvolumen von 6,5 Millionen Kubikmeter. Planfestgestellte Bestandteile des Vorhabens sind auch die Durchführung von Ökologischen Flutungen sowie die frühzeitige Durchströmung von Schluten im Rückhalteraum vor dem Probebetrieb. Das Land gibt den Standortgemeinden die Möglichkeit, am gesamten Verfahren für die frühzeitige Durchströmung aktiv mitzuwirken.
 
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat in seiner Entscheidung unter anderem die notwendigen wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Regelungen erlassen. So ist das Land als Vorhabenträger zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Unter anderem werden Grundwasserhaltungsbrunnen in der Ortslage von Burkheim und im Bereich des Siedlungsgebiets „Breisach-Jägerhof“ gebaut, die künftig bei Bedarf von den Standortgemeinden auch außerhalb des Betriebs des Rückhalteraums genutzt werden können. Ebenso sollen Beweissicherungsmaßnahmen im Hinblick auf Kellervernässungen und die Trinkwasserversorgung durchgeführt werden. Vor der Inbetriebnahme des Rückhalteraums muss das Land einen umfangreichen Probebetrieb als Funktionstest durchführen. Das Land trägt auch die Kosten für die Neuanlage des Sportgeländes des SV Burkheim an einem neuen hochwassersicheren Standort.
 
Die öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt auf der Internetseite des Landratsamtes und per Anzeige in der örtlichen Presse. Die Unterlagen werden nach dem 15. Juni in den Standortgemeinden Breisach, Vogtsburg und Sasbach für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Über die Modalitäten der Auslegung vor Ort informieren die Gemeinden.  Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim offen.