Neue Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“

Neuerungen der forstlichen Förderung in Zeiten von Dürre, Stürmen und Borkenkäfer

Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollen die Fördermaßnahmen der neu aufgestellten Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ eine passgenaue und schnelle Unterstützung sein. Dies ist nötig, da sich die Wälder in Baden-Württemberg in einer Ausnahmesituation befinden. Der Klimawandel hat den Wäldern mit Dürre, Hitze und Schädlingen stark zugesetzt. Oberstes Ziel ist es, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten.
 
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Fördermaßnahmen wird die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schadholz sein. Der Fördersatz des letzten Jahres konnte auf sechs Euro je Festmeter ohne Rinde erhöht werden. Begleitet wird diese Maßnahme durch weitere Förderungen, welche zur Aufarbeitung ergänzt werden können. Zentraler Bestandteil sind auch attraktive Pauschalen und Vereinfachungen bei der Förderung einer anstehenden Wiederbewaldung. Zudem wurde ein komplett neues Maßnahmenpaket zur Förderung des Waldnaturschutzes geschaffen.
 
Die Försterinnen und Förster der Landesforstverwaltung an den unteren Forstbehörden beraten gerne in dieser Situation zur bestmöglichen Unterstützung. Die Landesforstverwaltung informiert zusätzlich im Förderwegweiser des Landes im Internet unter www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de in der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen.