Masern und das Masernschutzgesetz
Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die zu schweren Komplikationen und zum Tod führen kann. Masernerkrankungen und ihre Folgen sind durch Impfungen vermeidbar. Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, eine möglichst vollständige Durchimpfungsrate zu erreichen.
Es gibt immer noch Impflücken, sodass jährlich weiterhin mehrere Hundert bis wenige Tausend Menschen in Deutschland an Masern erkranken. Die Elimination der Masern ist jedoch möglich, wenn 95% der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind.
Ein vollständiger Impfschutz gegen Masern schützt nicht nur die geimpfte Person vor einer Masernerkrankung, sondern auch Personen im Umfeld, die nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder Immungeschwächte.
Das Masernschutzgesetz ist seit dem 01.03.2020 in Kraft.