Vorsichtsmaßnahmen gegen ein erneutes Aufflammen der Geflügelpest

Veterinäre des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald raten zur Sorgfalt auch bei Hobby- und Freizeithaltungen

In Deutschland und Europa gab es im vergangenen Winter das bisher größte Ausbruchsgeschehen in Zusammenhang mit der Geflügelpest. Dieses ist auch über den Sommer nicht ganz zum Erliegen gekommen. Das Risiko eines erneuten Aufflammens der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation und auch für Seucheneinträge in Geflügelbestände und Vogelhaltungen ist auch für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nach wie vor hoch.


Das Veterinäramt des Landratsamtes appelliert deshalb eindringlich an die Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen, um Geflügelhaltungen, auch Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag zu schützen. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind insbesondere empfohlen:

  • Kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln.
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung oder Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks.
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall.
  • Tränken nur mit Leitungswasser.
  • Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten.
  • Nur Zukauf von gesunden Tiere aus unverdächtiger Herkunft.

Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 0761 2187-3928 oder per E-Mail an vetamt@lkbh.de erhältlich.

(Erstellt am 04. November 2021)