Hilfen zur Erziehung

Broschüre: auch in Fremdsprachen und leichter Sprache erhältlich.

Wie unterstützt das Jugendamt junge Menschen und Familien?

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst innerhalb des Kreisjugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald, der mit seinen qualifizierten Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist. Die Dienstleistungen sind dabei individuell, lebensnah und ganzheitlich ausgerichtet. Bei der Hilfegewährung sind diese vermittelnd, beratend, unterstützend und schützend tätig.
Das Jugendamt unterstützt Eltern bei der Erziehung, Betreuung und Bildung junger Menschen. Dabei stehen vorbeugende und familienunterstützende Angebote im Mittelpunkt.
Manche Eltern brauchen über einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte »Hilfen zur Erziehung« (HzE), wenn es einen Hilfebedarf feststellt und entscheidet dann gemeinsam mit der Familie in welcher Weise am besten geholfen werden kann.

Wer bekommt Hilfen zur Erziehung?

Alle Eltern (Personensorgeberechtigte) von jungen Menschen unter 18 Jahren sowie junge Volljährige haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf »Hilfen zur Erziehung« bzw. auf Hilfen für junge Volljährige. Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass junge Menschen und ihre Familien ausreichend versorgt, unterstützt und gefördert werden.
Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an das Jugendamt wenden. Wenn das Jugendamt einen Unterstützungsbedarf einschätzt, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und Hilfen empfehlen. Hilfen können nur funktionieren, wenn sich Eltern und junge Menschen auf die Unterstützung durch die Fachkräfte einlassen. Eltern entscheiden aber grundsätzlich selbst, ob sie Unterstützung annehmen. Dieses Recht stößt an Grenzen, wenn eine Gefahr für den jungen Menschen besteht.

Wie bekommt man die Hilfen?

Die zuständige Fachkraft im Jugendamt erkundet mit den Eltern und ihren Kindern, ob mit einer Hilfe zur Erziehung die Situation für die Familie und den jungen Menschen verbessert werden kann. Der Antrag auf »Hilfen zur Erziehung« wird dabei von den Eltern gestellt. Die Hilfe wird sehr individuell auf die Bedarfe und Herausforderungen der Familie zugeschnitten. Es gilt herauszufinden, welche Hilfe die richtige ist. Diesen Prozess nennt man Hilfeplanung.    

Die Hilfen selbst werden in der Regel nicht vom Jugendamt durchgeführt, sondern von sogenannten freien Trägern der Jugendhilfe (wie kirchlichen oder sozialen Organisationen).

Was passiert da eigentlich?

»Hilfen zur Erziehung« bieten Unterstützung, die es Familien ermöglicht, herausfordernde Situationen besser zu bewältigen. Meist geht es um eine intensive und längerfristige Hilfe, die individuell zugeschnitten wird und entweder ambulant (im Lebensumfeld der Familien/des jungen Menschen) oder stationär (an einem anderen Ort z.B. einer Wohngruppe oder Pflegefamilie) erbracht wird.

Neben beratenden und unterstützenden Hilfen, wie beispielsweise die Erziehungsberatung , die Erziehungsbeistandschaft und der Sozialpädagogischen Familienhilfe, stehen in besonderen Situationen auch Hilfen zur Verfügung, die den jungen Menschen übergangsweise und bis zur Volljährigkeit außerhalb der eigenen Familie unterbringen.

Und wer trägt die Kosten?

Das Jugendamt trägt die Kosten der Leistungen, sofern die Hilfemaßnahmen geeignet und notwendig sind. Bei teilstationären und stationären Hilfen außerhalb des Elternhauses sieht das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine Kostenbeteiligung vor. Die Regelungen zum Kostenbeitrag sind in den §§ 91 bis 97b SGB VIII aufgeführt. Es wird individuell geprüft, ob/ in welchem Umfang sich die Eltern oder der junge Mensch (sofern er über eigenes Einkommen verfügt) an den Kosten der Jugendhilfeleistung beteiligen müssen.

 

Ihre Ansprechpartner

Im Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald ist der Allgemeine Soziale Dienst für die Hilfen zur Erziehung zuständig. Die Fachkräfte beraten, unterstützen und vermitteln bei Bedarf weitergehende Hilfen.
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) richtet sich nach dem Wohnort des jungen Menschen:

  
  

Wichtig zu wissen