Kindeswohlgefährdung

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Die meisten Kinder wachsen sicher und behütet auf. In der Regel sind es die Eltern, die sich kümmern und die alles geben, damit ihre Kinder zu starken und selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen.
Manchmal geraten Kinder aber auch in existentielle Not, erleben Gewalt und Vernachlässigung innerhalb ihrer Familie und drohen in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen. Vielleicht sind angesichts der Sorgen der Eltern die Kinder aus dem Blick geraten. Vielleicht halten aber auch Jugendliche den Druck nicht mehr aus, verweigern die Schule oder laufen von zu Hause weg.
In solchen Situationen brauchen Eltern Hilfe und Unterstützung, damit sie wieder verantwortlich für ihre Kinder sorgen können. In solchen Situationen brauchen aber auch Kinder und Jugendliche jemanden, der ihnen zur Seite steht, sich für ihre Rechte einsetzt und sie wirksam vor Gewalt und Vernachlässigung schützt.
Beides leisten die Jugendämter. Sie unterstützen Eltern auf vielfältige Weise bei der Erziehung. Sie sorgen aber auch von sich aus aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in ihrer Entwicklung gefährdet sind.
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter)

Der Auftrag des Jugendamtes

Das Jugendamt leistet den besten Kinderschutz, wenn es Eltern in ihrer Sorge für ihre Kinder stärkt und zur Seite steht. Weil Erziehung eine schwierige Aufgabe ist, haben Eltern dabei das Recht, vielerlei Hilfen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei Hinweisen darauf, dass junge Menschen gefährdet sein könnten, muss das Jugendamt allen Hinweisen nachgehen und sie aktiv vor Gefahren schützen.

Das Jugendamt…

  • steht Eltern mit Information, Beratung und Hilfe in Erziehungsfragen zur Seite - auch wenn in Sachen Erziehung mal nicht alles rund läuft.
  • ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. Hier können sie sich beraten lassen und vorübergehend kann das Jugendamt ihnen bei Bedarf ein sicheres Dachüber dem Kopf vermitteln.
  • geht allen Hinweisen, dass Kinder und Jugendliche gefährdet sein könnten, nach. Stellt sich die Frage „Was tun?“, ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) die zentrale Anlaufstelle.
  • geht aktiv auf Familien zu und organisiert Hilfe oder Schutz, sobald Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet sind. In Notsituationen kann das Jugendamt Familien mit einem breiten Spektrum an Hilfen Entlastung und Unterstützung bieten.

Unsere Ziele

Kinder und Jugendliche wirksam schützen

Wenn es Hinweise gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen Schaden nehmen könnten, dann muss das Jugendamt zu ihrem Schutz handeln. Es hat den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen nachzugehen und in der Regel Kontakt zur Familie und zum Kind aufzunehmen. Das bedeutet auch, vielleicht ungebeten an einer Haustür zu klingeln.
Eltern haben aber das Recht, Erziehungsfragen eigenverantwortlich zu entscheiden und Hilfen annehmen oder ablehnen zu dürfen. Dieses Recht hat jedoch seine Grenzen, wenn daraus eine Gefahr für das Kind entsteht. Bei entsprechenden Hinweisen, dass ein Kind oder Jugendlicher in Not ist, muss das Jugendamt zwischen dem notwendigen Schutz von Kindern und den Rechten von Eltern abwägen. Bei Vernachlässigung und Misshandlung hat der Schutz des Kindes immer Vorrang.
 
In jedem Einzelfall müssen diese Fragen beantwortet werden:

  • Wie akut und wie schwerwiegend ist die Gefahr für das Kind?
  • Was ist zwingend erforderlich, damit das Kind langfristig keinen Schaden nimmt?
  • Und welches Handeln – ggf. auch welcher Eingriff in die Rechte von Eltern – ist dafür notwendig und gerechtfertigt?

Wie das Jugendamt vorgeht, ist dabei entscheidend von der Frage abhängig, ob Eltern daran mitwirken, dass sich die Situation für ihre Kinder verbessert.

Unterstützung der Eltern​

Wenn Eltern bereit sind, selbst etwas zu verändern, damit ihre Kinder wieder geborgen und geschützt sind, dann steht das gesamte Spektrum der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung, um Entlastung und Unterstützung für die Familien zu organisieren. In kritischen Situationen wird es notwendig sein, mit den Eltern verbindlich zu vereinbaren, was sie für ihre Kinder tun müssen und dieses auch zu kontrollieren, wie z. B. Besuche beim Arzt, täglicher Besuch des Kindergartens oder der Schule, regelmäßige Mahlzeiten.
 
Wenn Eltern Hilfen nicht annehmen wollen oder wenn sie trotz Unterstützung nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können, dann muss das Jugendamt ebenfalls handeln. Bei akuter Gefahr kann das Jugendamt selbst kurzfristig – auch gegen den Willen der Eltern – die notwendige Hilfe für ein Kind organisieren: Es kann ein Kind vorübergehend sicher
unterbringen, es kann das Kind zum Kinderarzt bringen usw.

Weiterentwicklung des Kinderschutzes

Die Jugendämter arbeiten kontinuierlich daran, die Qualität ihrer Arbeit im Kinderschutz weiterzuentwickeln.

  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendämter besuchen regelmäßig Fortbildungen.
  • Die Jugendämter organisieren Arbeitskreise und Veranstaltungen gemeinsam mit dem Gesundheitswesen, Schulen, Polizei, Gerichten usw., um ein umfassendes Sicherheitsnetz für Kinder, Jugendliche und Familien zu knüpfen.
  • Sie schaffen Möglichkeiten der Beschwerde für Eltern, Kinder und Jugendliche, um auch aus deren Erfahrungen zu lernen.

  

Eltern unterstützen, Kinder schützen – so lässt sich der gesetzliche Auftrag des Jugendamtes im Kinderschutz zusammenfassen.