Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Jetzt Anträge stellen für strukturell bedeutsame Projekte

Wer den Umbau seines Wohnhauses plant oder seinen Betrieb erweitern möchte kann unter Umständen einen Zuschuss über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
  

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
 
Im Bereich Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.
 
Der Schwerpunkt Arbeiten umfasst vorrangig Projekte, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
 
Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Hier ist eine besonders enge Vorabsprache mit der Gemeinde/Stadt notwendig.
 
Ab diesem Programmjahr sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht. Hierfür wird ein CO2-Speicherzuschlag gewährt.
 
Projektanträge für 2024 können noch bis zum 29. September 2023 über die Städte und Gemeinden beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und dem Regierungspräsidium Freiburg eingereicht werden. Die jeweilig zuständige Kommune ist Antragstellerin und erste Ansprechpartnerin im ELR. Anträge sind hier in der Regel etwa einen Monat vor Antragsfrist einzureichen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald empfiehlt eine frühzeitige Beratung zu den Vorhaben.
 
Bei Fragen rund um das Förderprogramm steht das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Verfügung: Im Internet unter www.lkbh.de/elr oder direkt telefonisch unter 0761 2187-5317 oder -5302.