Natur- und Umweltschutz

Ein kleines Haus steht neben zwei Bäumen auf einer großen Wiese vor einem Waldstück

In einem ländlich und touristisch geprägten Landkreis wie dem Breisgau-Hochschwarzwald spielt der Naturschutz eine wichtige Rolle für den Erhalt der einzigartigen Landschaft. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes hat die Aufgabe, die Natur und Landschaft als Lebensgrundlage und  Erholungsraum des Menschen für künftige Generationen nachhaltig zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sowie die biologische Vielfalt auf Dauer zu sichern.

Dem Arten- und Biotopschutz sowie dem Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ kommen dabei eine zentrale Bedeutung zu. Die Untere Naturschutzbehörde ist bei Planungen, Maßnahmen und Vorhaben als Fachbehörde beteiligt. Dazu zählen zum Beispiel Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Vorhaben der Rohstoffgewinnung, Straßen- und Wasserbauvorhaben sowie auch Einzelbauvorhaben und Flurneuordnungsverfahren.

Die Untere Naturschutzbehörde ist ferner Genehmigungsbehörde für weitere Eingriffe in Natur und Landschaft. Ebenso gehören die Ausweisung und Änderung von Landschaftsschutzgebiets- und Naturdenkmalverordnungen sowie die Landschaftspflege zu den Aufgabengebieten.

Die Förderung der naturschutzgerechten Pflege landwirtschaftlich genutzter Flächen durch den Vertragsnaturschutz sowie die Maßnahmen zur Biotop- und  Landschaftspflege bzw. zum Artenschutz über Zuwendungen nach der  Landschaftspflegerichtlinie (LPR) finden in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Landwirtschaftsbehörde und dem Landschaftserhaltungsverband Breisgau-Hochschwarzwald statt.