Beratung für Institutionen und Fachkräfte

Sie sind Fachkraft aus den Bereichen Medizin, Kinder- und Jugendhilfe oder Bildung/Schule unseres Einzugsgebietes?

Wir stehen Ihnen für anonyme Fallbesprechungen und zur Gefährdungseinschätzung bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung als Insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) zur Verfügung.

Rechtsgrundlage:

  • für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe: § 8a Abs. 4 SGB VIII
    (z.B. Erzieher/Erzieherinnen, Kindertagespflegepersonen)
  • für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen:
    § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG (z.B. Lehrer, Ärzte)

Es gibt die Möglichkeit der persönlichen oder der telefonischen Beratung.

Für Schule und Kindertageseinrichtungen bieten wir auf Nachfrage auch Elternabende zu verschiedenen Themen an (z.B. Mediennutzung, Erziehungsfragen) an.