Online-Abmeldung (i-Kfz)
Gilt für im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugelassene Fahrzeuge
Notwendige Voraussetzungen sind:
- ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Klebeplaketten und integriertem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit grün umrandetem Aufkleber mit darunterliegendem Sicherheitscode
Sofern eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre für das Fahrzeug vorliegt, ist das i-Kfz Verfahren nicht anwendbar. In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur Kfz-Zulassung auf.
Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Antragsteller eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung.
Wichtiger Hinweis
Bitte nehmen Sie bei der Online-Abmeldung an der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) keine Veränderungen vor! Es ist nicht notwendig, dort das Siegel zu entfernen.
Ausnahme: Das Fahrzeug soll als verschrottet abgemeldet werden. Dann benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode und den Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebes.
| Rechtsgrundlage | § 24 i.V.m. § 25 FZV |
| Kosten | von 2,10 bis 5,30 Euro |