Online-Abmeldung (i-Kfz)

Gilt für im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugelassene Fahrzeuge

Notwendige Voraussetzungen sind:​

  • ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  • Kfz-Kennzeichen mit Klebeplaketten und integriertem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit grün umrandetem Aufkleber mit darunterliegendem Sicherheitscode

Sofern eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre für das Fahrzeug vorliegt, ist das i-Kfz Verfahren nicht anwendbar. In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur Kfz-Zulassung auf.

Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Antragsteller eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung.

Wichtiger Hinweis

Bitte nehmen Sie bei der Online-Abmeldung an der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) keine Veränderungen vor! Es ist nicht notwendig, dort das Siegel zu entfernen.

Ausnahme: Das Fahrzeug soll als verschrottet abgemeldet werden. Dann benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode und den Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebes.

   

Rechtsgrundlage § 24 i.V.m. § 25 FZV
Kosten von 2,10 bis 5,30 Euro