Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Landratsamt
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – kurz Onlinezugangsgesetz (OZG) – wurde durch den Bundestag beschlossen und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen vollständig digital und über sogenannte Verwaltungsportale anzubieten. Jede Verwaltungsleistung muss demnach unabhängig von Ort und Zeit barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein. Schritt für Schritt möchten wir unsere Dienstleistungen für Sie online, rechtskonform und sicher anbieten.
Unsere OZG-Dienstleistungen im Serviceportal Baden-Württemberg
Das Serviceportal mit einem eigenen Servicekonto nutzen
Das Serviceportal Baden-Württemberg - www.service-bw.de - ist die gemeinsame E-Government-Plattform von Land und Kommunen für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen. Voraussetzung ist lediglich ein kostenfreies Servicekonto, das unkompliziert angelegt werden kann und mit dem Sie direkt mit uns als Behörde sicher Nachrichten austauschen und Anträge übermitteln können.
Das Serviceportal bietet folgende Funktionen:
Zuständigkeitsfinder für Verwaltungsleistungen in verschiedenen Lebenslagen
Prozessplattform zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen
Servicekonto für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen
sicherer Nachrichtenaustausch und Übermittlung von Anträgen
Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr
zentraler E-Rechnungseingang
zentrales Planungsregister mit Informationen zu Planungsvorhaben
Servicekonto einrichten
Auch ohne eigenes Servicekonto bietet Service-BW umfangreiche Informationen zu Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Verwaltungen. Mit eigenem Servicekonto ist es möglich, sicher mit der Behörde digital zu kommunizieren, Online-Anträge zu erstellen, Bescheide durch die Verwaltung online zu erhalten sowie je nach Möglichkeit diese auch direkt online zu bezahlen.