Der Kreistag und seine Ausschüsse
Termine der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse
Derzeit keine Ankündigungen.
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Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbevölkerung, die nach Artikel 28 des Grundgesetzes aus Wahlen hervorgeht.
Er ist für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig. Der Kreistag wird alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl gewählt.
Seit der Kreistagswahl im Jahr 2024 besteht der Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald aus 68 Kreisrätinnen und Kreisräten sowie dem Landrat als Vorsitzenden.
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest. Darüber hinaus entscheidet er über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat per Gesetz zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Kreistag ist unter anderem für die folgenden Bereiche zuständig:
Durch die Hauptsatzung kann der Kreistag beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind fünf beschließende Ausschüsse eingerichtet. Den fünf Fachausschüssen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gehören außer dem Landrat als Vorsitzendem jeweils 18 Mitglieder des Kreistags an.
Folgende beschließenden Ausschüsse sind derzeit eingerichtet:
Der Struktur- und Finanzausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen:
Der Sozial- und Krankenhausausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen:
soweit die Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt fallen.
Durch Gesetz ist der Kreistag verpflichtet, zwei weitere Ausschüsse zu bilden:
Der Jugendhilfeausschuss besteht aufgrund von § 71 Abs. 3 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – als beschließender Ausschuss.
Er setzt sich zusammen aus
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen:
Nach § 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" (ALB) besteht ein Betriebsausschuss als beschließender Ausschuss. Ihm gehören 11 Mitglieder und der Landrat an.