Hohe Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg
Wie in weiten Teilen Baden-Württembergs besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Die landesweit geltenden Verhaltenshinweise zur Vermeidung von Wald- und Vegetationsbränden sind daher auch in unserem Landkreis unbedingt zu beachten.
Waldgefährdung durch Feuer
- Rauchen: In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden.
- Offenes Feuer: wer außerhalb einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle ein Feuer anzünden oder offenes Licht verwenden will, benötigt dafür eine Genehmigung der Forstbehörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine Gefährdung des Waldes durch Feuer nicht zu befürchten ist.
- Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden.
Quelle: Landeswaldgesetz
Weiterführende Informationen und Verhaltensempfehlungen
- Waldbrand-Gefahrenindex (Deutscher Wetterdienst)
- Die Waldbrandgefahr steigt (Pressemitteilung Land BW)
- Waldbrandinformationen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA)
Hinweisschild für Gemeinden und Waldbesitzer
