Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem 9. Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die individuelle, volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Leistungsberechtigt sind Personen, die als Folge eines gesundheitlichen Problems in der Teilhabefähigkeit wesentlich eingeschränkt sind.
