Kontakt

Die Ausländerbehörde ist derzeit nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Grund ist  die zusätzlich hohen Belastung im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und einige Krankheitsausfälle.

Anträge auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis übermitteln Sie bitte:

  • per E-Mail: auslaenderwesen@lkbh.de (bitte alle Anlagen im PDF-Format beifügen)
  • oder per Post: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Ausländerbehörde, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg (alle Anlagen nur als Kopien)

Nachfragen zum Stand der laufenden Verfahren können wir nicht beantworten.
Wichtige Informationen zu Aufenthaltsrechten und für Flüchtlinge aus der Ukraine finden sie auf der Internetseite www.lkbh.de/ukraine.
Alle vorhandenen Personalkapazitäten werden in die Bearbeitung der Anträge und Ausstellung/Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten/Arbeitserlaubnissen eingesetzt.
Wir bitten angesichts der geschilderten Situation um Verständnis.

Fachbereich Ausländerbehörde
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau

   

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