Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung zum Jahresprogramm 2025

Klimaschutz und Klimaanpassung weiterhin im Fokus der Förderung

  


Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) existiert in Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden. Zahlreiche Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gehören zur förderfähigen Gebietskulisse.
  

Das ELR kompakt erklärt

Was wird gefördert?

Das ELR umfasst vier Förderschwerpunkte, in denen Projekte beantragt und umgesetzt werden können: 

  • Wohnen: Erhalt und Schaffung von innerörtlichem Wohnraum durch Umnutzung vorhandener Gebäude, umfassende Modernisierung oder Aufstockung von Gebäuden.  Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken sowie der Bau ortsbildangepasster Neubauten förderfähig.
  • Grundversorgung: Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen durch Neugründung, Übernahme oder Erweiterung.
  • Arbeiten: Verlagerung, Erweiterung oder Neuansiedlung von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten.
  • Gemeinschaftseinrichtungen: Im Fokus steht die Modernisierung und Anpassung von Bestandsgebäuden, wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäusern.
  • Beispiele aus den vergangenen Jahren
  • Förderung im Jahr 2024: 52 Projekte aus 18 Gemeinden

Wichtig: Neubauprojekte sind nur dann förderfähig, wenn sie mit überwiegend CO2-speichernden Baustoffen (in der Regel Holz) in der neuen Tragwerkskonstruktion umgesetzt werden (Ausnahme Förderschwerpunkt Grundversorgung).

Wer kann einen Antrag stellen?

Sowohl Kommunen, Unternehmen, Vereine als auch Privatpersonen können von der Förderung profitieren, sofern ihr Projekt in der festgelegten Förderkulisse des ELR liegt und die förderrechtlichen Vorgaben erfüllt. Unternehmen sind förderfähig, wenn Sie weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen (Vollzeit-Äquivalente aller verbundenen Unternehmensteile, ohne Auszubildende und ohne Mutterschutz).

Anträge werden über die jeweils zuständige Gemeinde eingereicht.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Die Fördersätze und Höchstbeträge variieren je nach Förderschwerpunkt und Projektart. Die zuständigen Gemeinden und das ELR-Team des Landkreises können hier Auskunft erteilen.

Bei nicht-kommunalen Projekten liegt der Fördersatz in der Regel zwischen 10 und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zu beachten sind die jeweiligen Maximalbeträge je Projektart.

Bei der überwiegenden Verwendung von neu hinzukommendem Holz im Tragwerk, kann ein Zuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz, gewährt werden. Dies muss nachweisbar sein.

Bis wann muss mein Antrag eingereicht sein?

Die Anträge werden bis Ende September über die Gemeinden digital eingereicht.

Jede Gemeinde legt einen individuellen Abgabetermin fest, um die ELR-Anträge mit Ihnen abzustimmen und vor Einreichung zu prüfen. Antragstellenden wird daher eine frühzeitige Absprache mit der jeweiligen Gemeinde empfohlen.

Wann kann ich mit meinem Projekt beginnen?

Die Programmentscheidung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erfolgt bis März des Jahres nach der Antragstellung. In der Regel kann mit Bekanntgabe mit der Umsetzung der Maßnahme, auf eigenes Risiko und unter Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (auch die Auftragsvergabe von Liefer- und Leistungsverträgen) ist förderschädlich. Ein Rechtsanspruch auf die ELR-Zuwendung besteht erst mit der Ausstellung des Zuwendungsbescheides.

Bauliche Maßnahmen müssen im Jahr der Programmentscheidung begonnen werden.

Außerdem:

"Spitze auf dem Land!": Die ELR-Förderlinie für innovative KMU

Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie “Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg” will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs weiter auszubauen. Unterstützt werden innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Kompetenz, in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse, das Potenzial zur Technologieführerschaft haben.

  

Ihre Ansprechpartnerinnen im LRA

Bei grundlegenden Fragen rund um das Förderprogramm oder für ein erstes Vorgespräch steht Ihnen das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gerne zur Verfügung. Hier erfahren Sie auch, ob und inwieweit Ihre Gemeinde zur Förderkulisse gehört.
Grundsätzlich sind die zuständigen Gemeinden Ihre direkten Ansprechpartner für die ELR-Antragstellung. Wir empfehlen eine frühzeitige Abstimmung zu Ihrem Projekt.

Nina Rombach
Telefon 0761 2187 5317
Aufgaben

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), LEADER

Sabine Merklin
Telefon 0761 2187 5302

Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr