Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Kontakt
Öffnungszeiten
Besuchszeit
Telefonische Erreichbarkeit
Persönlicher Kontakt
stellvertretender Fachbereichsleiter
Fachgruppenleitung Bauordnungsrecht
Gewerbepark Breisgau, Eschbach
Fachgruppenleitung Bautechnik
Zuständiger Kreisbaumeister für die Gemeinden Bad Krozingen, Ballrechten-Dottingen, Ebringen, Pfaffenweiler und Neuenburg
Fachgruppenleitung Bauleitplanung und Baunebenrecht, Verfahrenslotsin
Koordination von besonderen Vorhaben
Bauordnung für die Gemeinden Bötzingen, Münstertal, Schallstadt und Vogtsburg
Zuständige Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Au, Heitersheim, Horben, Merzhausen, Sölden, Staufen und Wittnau
Bauleitplanung, Schornsteinfegerwesen
Zuständiger Kreisbaumeister für die Gemeinden Bollschweil, Ehrenkirchen, St. Peter sowie den Gewerbepark Breisgau; Brandschutzsachverständiger
Digitalisierung Baugenehmigungsverfahren
Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), Energie-Einsparverordnung
Bauordnung für die Gemeinden Bad Krozingen und Merdingen
Denkmalschutz für die Gemeinden Bad Krozingen, Bötzingen, Ebringen, Eichstetten, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Heuweiler, Ihringen, March, Merdingen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Umkirch und Vogtsburg
Bauordnung für die Gemeinde Ballrechten-Dottingen, Ebringen, Eichstetten, Gottenheim, Hartheim, Pfaffenweiler, Umkirch
Zuständiger Kreisbaumeister für die Gemeinden Breisach, Münstertal, Neuenburg und St. Märgen; Brandschutzsachverständiger
Bauabnahmen
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Zuständiger Kreisbaumeister für die Gemeinden Eschbach, Hartheim, Ihringen, Schallstadt; technischer Mitarbeiter Denkmalschutz
Bauordnung für die Gemeinden Bollschweil, Breisach, Ehrenkirchen
Bauordnung für die Gemeinde Löffingen;
Denkmalschutz für die Gemeinden Au, Ballrechten-Dottingen, Bollschweil, Breisach, Breitnau, Buchenbach, Ehrenkirchen, Eisenbach, Eschbach, Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Hartheim, Heitersheim, Hinterzarten, Horben, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Merzhausen, Münstertal, Neuenburg, Oberried, Schluchsee, Sölden, Staufen, St. Märgen, St. Peter, Stegen, Titisee-Neustadt, Umkirch und Wittnau
Sachbearbeitung Brandverhütungsschauen
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Bauordnung für die Gemeinden Neuenburg, Sölden und Wittnau
Bauordnung für die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eschbach, Hinterzarten, Ihringen und Lenzkirch
Zuständige Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Bötzingen, Breitnau, Buchenbach, Friedenweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch und Merdingen
Zuständiger Kreisbaumeister für die Gemeinden Eichstetten und Vogtsburg; Brandschutzsachverständiger
Bauordnung für die Gemeinden Glottertal, Oberried, Schluchsee und Stegen
Wohnraumförderung, verwaltungsmäßige Bearbeitung der Abnahmen
Sachbearbeitung Brandverhütungsschau, Landesseilbahngesetz
Wohnraumförderung, verwaltungsmäßige Bearbeitung der Abnahmen
Bauordnung für die Gemeinen Au, Heitersheim, Horben, Merzhausen
Bauordnung für die Gemeinden Friedenweiler, Kirchzarten und Titisee-Neustadt
Bauabnahmen
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Zuständiger Kreisbaumeister für die Gemeinden Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Heuweiler, March, Oberried, Schluchsee, Stegen und Umkirch
Zuständige Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Eisenbach, Feldberg, Löffingen und Titisee-Neustadt;
Sprechtag in Titisee-Neustadt: Mittwoch, 08:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung
Bauordnung für die Gemeinden Eisenbach, Feldberg, Gundelfingen, Heuweiler, March, St. Märgen und St. Peter
Bauleitplanung, Schornsteinfegerwesen
Übergeordnete Dienststellen
Dezernat Bauen, Umwelt und Ländlicher RaumLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) - Anforderungen für Neubauten nachweisen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Formulare und Onlinedienste
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ab 1. Juli 2015: Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015 (neu) des Landes
Die Formulare finden Sie unter Nachweise. -
Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
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Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
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Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- bis 30. Juni 2015: Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2008 (alt) des Landes für Altbauten
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Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. -
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Nachweise
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Kenntnisgabeverfahren (PDF)
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Lageplan - schriftlicher Teil (PDF)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)
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Wohneigentumsförderung
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm