Kindertagespflege

Wie wird man Tagesmutter oder Tagesvater? Was macht die Arbeit mit den Kindern aus? Welche Erfahrungen machen die Kindertagespflegepersonen? Der neue Film der Fachstelle Kindertagespflege im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gibt die Anworten!

  

Darum geht es

Die Kindertagespflege als ein Baustein der Kindertagesbetreuung hat eine lange Tradition. Viele Familien wünschen sich ein familiennahes Betreuungsangebot, welches sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und sich möglichst flexibel an den Erfordernissen des Familienlebens ausrichten lässt.

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ebenfalls ein Angebot der Jugendhilfe.

Die Kindertagespflege ist in vielen Kommunen Bestandteil eines vielfältigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes geworden.

Das Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen die Kindertagespflegeerlaubnis nach Prüfung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen.

Überblick

Betreuungsform "Kindertagespflege"

Die Kindertagespflege bietet vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Die Kinder können im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in anderen geeigneten Räumen betreut werden. Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ebenfalls ein Angebot der Jugendhilfe.

Das Profil der Kindertagespflege zeichnet sich vor allem durch eine Betreuung in Kleingruppen von maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern aus, die durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson betreut werden. Folglich kann diese Betreuung individuell und familiennah gestaltet werden, um den Jüngsten den Einstieg in die Betreuung außerhalb der Familie zu erleichtern. Kinder erleben durch den Familienalltag in der Kindertagespflege eine selbstverständliche Tagesstruktur und erwerben Alltagskompetenzen. Die Kindertagespflegepersonen können flexibel auf die Betreuungswünsche der Eltern eingehen. Durch ein pädagogisches Konzept können Schwerpunkte im Bildungsangebot der Kindertagespflegepersonen festgelegt werden. 

Die Kindertagespflege ist in vielen Kommunen Bestandteil eines vielfältigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes geworden.
Das Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen die Kindertagespflegeerlaubnis nach Prüfung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen.

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (i. a. g. R.)

Die Betreuung von Tageskindern in anderen geeigneten Räumen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist neben der Möglichkeit der Betreuung in eigenen Wohnräumen und der Betreuung im Haushalt der Eltern eine weitere Form der Kindertagespflege. In der Trennung des privaten Haushaltes und der beruflichen Kindertagesbetreuung sehen immer mehr Kindertagespflegepersonen eine attraktive Möglichkeit, Kindertagespflege zu gestalten.

Fachstelle für Kindertagespflege im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Unsere Aufgaben:​

  • Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
  • Eignungsfeststellung von Kindertagespflegepersonen und Erteilung der Kindertagespflegeerlaubnis
  • Fachberatung in der Kindertagespflege
  • Vermittlung qualifizierter Kindertagespflegestellen
  • Begleitung der Kindertagespflegeverhältnisse

Individuelle Beratung und Begleitung für…​

Interessierte Kindertagespflegepersonen
die gerne mehr über die Tätigkeit als Tageseltern wissen möchten und sich vorstellen können, selbst in diesem Bereich tätig zu werden.

Aktive Kindertagespflegepersonen
die während ihrer Tätigkeit Unterstützung benötigen. Die Mitarbeitenden des Kreisjugendamts können zum Beispiel den Erstkontakt begleiten, Fragen zu pädagogischen Themen beantworten, an Konfliktgesprächen teilnehmen oder Anregungen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit geben.
 
Eltern, Mütter, Väter, Sorgeberechtigte
die sich bereits bewusst für die Betreuung in der Kindertagespflege entschieden haben oder zuvor noch einen Austausch über verschiedene Betreuungsmöglichkeiten benötigen.

Wissenswertes für zukünftige Kindertagespflegepersonen

Kinder zu betreuen, sie beim Aufwachsen zu beobachten und in ihrer Entwicklung zu begleiten, ist eine schöne und erfüllende Aufgabe. Sie wollen einem oder mehreren Kindern einen Betreuungsplatz anbieten, dann erhalten Sie grundlegende Informationen:

  • bei unseren Informationsveranstaltungen oder
  • im persönlichen Gespräch mit der Fachstelle Kindertagespflege im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Voraussetzungen um Kindertagespflegeperson zu werden sind unter anderem:​

  • Volljährigkeit
  • Hauptschulabschluss/vergleichbarer Bildungsabschluss/Berufsausbildung
  • Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B 2. Der Nachweis kann durch einen Bildungsabschluss, der mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht
    oder durch ein Zertifikat, das aufgrund einer Überprüfung diese Sprachkenntnisse bestätigt, nachgewiesen werden.
  • Entsprechende Qualifizierung (Qualifizierungskurse mit derzeit 300 Unterrichteinheiten werden durch das Kreisjugendamt Breisgau-Hochschwarzwald angeboten).
  • Eignungsfeststellung durch das Kreisjugendamt Breisgau-Hochschwarzwald
  • Kindertagespflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich länger als drei Monate ein Kind oder mehrere Kinder gegen Entgelt betreut. Die Kindertagespflegeerlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt erteilt.

Darüber hinaus:

  • Genügend zeitliche Kapazitäten
  • Genügend Platz zum Spielen und Schlafen (kindgerechte Räumlichkeiten)
  • Bereitschaft zu einer kooperativen, am Wohl des Tageskindes ausgerichteten Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Bereitschaft, sich durch spezielle Fortbildungen weiter zu bilden
  • Reflexionsfähigkeit
  • Freude und Engagement
  • Kooperationen mit anderen Beteiligten aufbauen
  • Bereitschaft, längerfristig als Kindertagespflegeperson tätig zu sein
  • Fähigkeit, neues Wissen weiterzugeben, zu vertiefen und selbstständig weiterzuentwickeln

Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen

Die Kindertagespflege ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe für alle Kindertagespflegepersonen. Für Eltern ist es wichtig zu wissen, dass ihre Kinder gut betreut werden und die Kindertagespflegeperson bestmöglich ausgebildet und gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet ist. Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 22 SGB VIII) ist die Kindertagespflege den Kindertageseinrichtungen in ihrem Förder- und Bildungsauftrag gleichgestellt. Die Professionalisierung der Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein für einen qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Mit der im April 2021 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege umfasst die Grundqualifizierung für neue Kindertagespflegepersonen 300 Unterrichtseinheiten (Dauer einer UE: 45 Minuten). Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bildet die Kindertagespflegepersonen nach dem Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg aus, welches auf der Grundlage des vom DJI entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) basiert. Insbesondere geht es in dem Qualifizierungskonzept um die Orientierung an den Kompetenzen der Kursteilnehmenden. Zu den Kompetenzen gehört nicht nur das Fachwissen, sondern auch die Weiterentwicklung persönlicher Kompetenzen, die für die Arbeit einer selbständigen Kindertagespflegeperson wichtig und für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern notwendig sind.

Die Qualifizierung ist in einen Grund- und Aufbaukurs unterteilt. Pädagogische Fachkräfte nach § 7 KiTaG müssen lediglich den Grundkurs (50 UE) absolvieren.

Grundkurs Kindertagespflege​

Mit dem Grundkurs Kindertagespflege über 50 Unterrichtseinheiten haben Sie die Möglichkeit kurzfristig und einfach den Einstieg in die Arbeit als Kindertagespflegeperson zu realisieren.

Inhalte sind u. a.:

  • Erwartungen und Motivationsklärung
  • Aufgaben und Alltag einer Kindertagespflegeperson
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz
  • Sicherheit drinnen und draußen
  • Kooperation mit dem Landratsamt, Schutzauftrag, Pflegeerlaubnis
  • Pädagogische Grundlagen
  • Kinderrechte und Kinderschutz
  • Erziehungspartnerschaft in der Kindertagespflege

Aufbaukurs Kindertagespflege​

An den Grundkurs schließt ein Aufbaukurs mit 250 Unterrichtseinheiten an. Dieser sollte tätigkeitsbegleitend stattfinden.

Inhalte sind u. a.:

  • Vertiefung der Inhalte aus dem Grundkurs
  • Finanzielle Aspekte, wie z.B. die Selbständigkeit
  • Pädagogische Konzeption
  • Pädagogische Alltagsgestaltung
  • Inklusion
  • Grundlagen der Kommunikation
  • Gesundheit und Hygiene

Sie möchten Kindertagespflegeperson werden?

Wissenswertes für Eltern / Vermittlungsanfrage

Kindertagespflege: professionelle Betreuung in kleinen Gruppen​

  • Sie suchen für Ihr Kind eine familiennahe Form der Betreuung in kleinen Gruppen
  • Sie möchten nach der Elternzeit gerne wieder in Ihren Beruf einsteigen und sind auf der Suche nach einer wohnort- oder arbeitsplatznahen liebevollen Betreuung für ihr Kleinkind?
  • Es gibt kein Betreuungsangebot an der Schule bei Ihnen vor Ort, Sie möchten aber sichergehen, dass auch Ihr Schulkind nachmittags gut betreut ist, während Sie arbeiten?

Dann eignet sich die Kindertagespflege sehr.

Besonders für die jüngsten Kinder hat die Kindertagespflege viele Vorteile. Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal. Die Tagesmutter oder der Tagesvater als verlässliche Bezugsperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung

Hohe Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung Kindertagespflege ist für pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher eine berufliche Alternative. Für Menschen ohne pädagogische Ausbildung ist sie eine Möglichkeit, einen pädagogische Tätigkeit auszuüben und mit Kindern zu arbeiten.

Kindertagespflege zeichnet sich zudem – unabhängig von der Betreuungsperson - durch eine hohe Kundenorientierung und Flexibilität aus. Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse der Kinder sowie Wünsche der Eltern zu berücksichtigen und eine geeignete Kindertagespflegeperson zu finden.

Informieren Sie sich und kommen Sie frühzeitig auf die Fachberatung Kindertagespflege im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zu. Gerne begleiten und beraten wir Sie bei der Suche.

Anfrage nach einem Betreuungsplatz

Wenn Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz sind, können Sie mit diesem Formular Kontakt mit uns aufnehmen:

Ihr Anspruch auf Beratung

Auch wenn die Vermittlung Ihres Kindes zu einer Kindertagespflegeperson nicht durch das Kreisjugendamt erfolgt ist, haben auch Sie, gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII, als Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.

Dies bedeutet, wenn Sie allgemeine Fragen zur Betreuung, Bildung und Erziehung oder auch zur Ihrer Kindertagespflegestelle haben,  wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachberatung 
(siehe Kontakte).

Insbesondere mit Blick auf die Kinder ist es wichtig, dass ein guter Austausch aller Beteiligten gelingt.

10 Qualitätsaspekte der Kindertagespflege ​

  1. Kleine, überschaubare Gruppe
  2. Stabile Bindungs- und Bezugsperson
  3. Individuelle Betreuung
  4. Familiäre bzw. familienähnliche Situation
  5. Flexible Betreuungszeiten möglich
  6. Rücksichtnahme auf Ernährungsbesonderheiten möglich
  7. Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder in kindgerecht eingerichteten Räumen
  8. Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
  9. Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
  10. Angebot der Jugendhilfe mit Kindertagespflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung

Formulare