Der Schutz von Kindern vor Gefährdungen gehört zu den gesetzlichen Pflichten der Kindertageseinrichtungen. Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten begleiten, betreuen und bilden die ihnen anvertrauten Kinder meist über einen langen Zeitraum hinweg.Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, dann sind sie oft die erste Person/Institution die dies frühzeitig wahrnimmt. Es ist wichtig, diese Signale zu (er)kennen und im Sinne des Kinderschutzes kompetent darauf reagieren zu können.
Für einen umfassenden Kinderschutz gibt der Gesetzgeber zwei Blickrichtungen vor:
- Gefährdungen des Kindeswohls, die von Personen außerhalb der Einrichtung (aus dem familiären/häuslichen Bereich des Kindes) ausgehen (§ 8a SGB VIII).
- Kindeswohlgefährdende Ereignisse und Entwicklungen die das Kindeswohl in der Einrichtung (durch Betreuungspersonen und andere Kinder) beeinträchtigen können (§ 45/§ 47 SGB VIII).
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8a Absatz 4 SGB VIII »Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung« regelt verbindliche Verfahrensschritte, die bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung von Fachkräften umgesetzt werden müssen. Der hier beschriebene Schutzauftrag ist immer dann anzuwenden, wenn die Gefährdung von Personen, die dem häuslichen und familiären Umfeld des Kindes zuzuordnen sind, ausgeht (z.B. durch die Eltern).
Um Fachkräfte bei der Umsetzung des Schutzauftrages zu unterstützen wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Broschüre "Gelingender Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen - Leitfaden zum Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII" entwickelt.
Arbeitshilfen und Vorlagen
Gewalt-Schutzkonzepte nach § 45 SGB VIII
Nachdem in den letzten Jahren der Fokus auf mögliche Kindeswohlgefährdungen im familiär-häuslichen Bereich gelegt wurde, wird zunehmend der Schutz vor Gefahren innerhalb von Einrichtungen und der damit einhergehenden Entwicklung von Gewalt-Schutzkonzepten in den Blick genommen. Durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 wurde die Erarbeitung und Umsetzung eines einrichtungsinternen Konzepts zum Schutz vor Gewalt explizit als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII festgeschrieben.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald möchte mit dem vorliegenden "Leitfaden zur Erstellung eines einrichtungsinternen Gewalt-Schutzkonzeptes nach § 45 SGB VIII" Träger, Leitungen und pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen im Landkreis unterstützen. Der Leitfaden dient als Orientierung bei der Erstellung eines einrichtungsinternen Gewalt-Schutzkonzeptes, wenn es um Grenzverletzungen innerhalb der eigenen Institution geht.
Arbeitshilfen und Vorlagen
Sexuelle Übergriffe unter Kindern in Kindertageseinrichtungen
Sexuelle Übergriffe unter Kindern sind kein neues Thema, jedoch blieben diese in der Vergangenheit teilweise unbemerkt bzw. wurden nicht ausreichend problematisiert. In den letzten Jahren hat sich zu diesem Thema ein Praxisdiskurs entwickelt. Im Fokus dabei stehen wirksame und angemessene pädagogische Reaktionen auf sexualisierte Verhaltensweisen von Kindern im Kontext von Institutionen.
Kinder, die von sexuell übergriffigem Verhalten betroffen sind, haben das Recht auf Schutz und Hilfe. Im institutionellen Bereich kann dies durch pädagogisch angemessenes Verhalten und gegebenenfalls durch das Hinzuziehen einer spezialisierten Beratungsstelle erfolgen.
Sexuelle Übergriffe zu erkennen und wirksam einschreiten - genau hier möchte die "Orientierungshilfe zum Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern in Kindertageseinrichtungen" anknüpfen und Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen Impulse und Leitlinien zum Umgang mit diesem Thema geben.