Kreistag

Termine der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse

  • Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ)
    am Montag, 18. März 2024, 14:00 Uhr
    Großer Sitzungssaal im Landratsamt
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Der Kreistag ist die aus öffentlichen Wahlen hervorgegangene Vertretung der Kreisbevölkerung und für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig. Er wird alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl gewählt.

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises.  Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest. Darüber hinaus entscheidet er über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat per Gesetz zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Der Kreistag ist zuständig für

  • freiwillige Aufgaben: alle Angelegenheiten, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden übersteigen und die das ganze Landkreisgebiet oder einen größeren Teil davon betreffen
  • Pflichtaufgaben: alle Aufgaben, die durch Gesetz auf den Landkreis übertragen wurden
  • mit dem Ziel, das Wohl seiner Einwohner zu fördern, die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und zu einem gerechten Ausgleich ihrer Lasten beizutragen