Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbevölkerung, die nach Artikel 28 des Grundgesetzes aus Wahlen hervorgeht.
Er ist für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig. Der Kreistag wird alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl gewählt.
Aktuelle Sitzverteilung
Seit der Kreistagswahl im Jahr 2024 besteht der Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald aus 68 Kreisrätinnen und Kreisräten sowie dem Landrat als Vorsitzenden.
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest. Darüber hinaus entscheidet er über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat per Gesetz zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Kreistag ist unter anderem für die folgenden Bereiche zuständig:
Wahl des Landrats
Haushalt des Landkreises
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen und Radwegen
Abfallwirtschaft
Berufsschulen und Gymnasien in eigener Trägerschaft
Erlass von Satzungen
Übernahme freiwilliger Leistungen
Ausschüsse des Kreistags
Durch die Hauptsatzung kann der Kreistag beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind fünf beschließende Ausschüsse eingerichtet. Den fünf Fachausschüssen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gehören außer dem Landrat als Vorsitzendem jeweils 18 Mitglieder des Kreistags an.
Folgende beschließenden Ausschüsse sind derzeit eingerichtet:
Struktur- und Finanzausschuss (StruFA)
Der Struktur- und Finanzausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen:
Finanzen, Personal, IT/Datenverarbeitung, allgemeine Verwaltung und Organisation des Landratsamts, soweit dies nicht durch Gesetz oder gemäß § 10 der Hauptsatzung in die Zuständigkeit des Landrats fällt
Liegenschaftsangelegenheiten, soweit diese nicht in das Budget eines anderen Ausschusses fallen
Zivil- und Katastrophenschutz
Personalangelegenheiten
Finanzwesen
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Bau Landkreis-Breisgau-Hochschwarzwald (Bau LKBH)
Schul- und Kulturausschuss (SchuKA)
Der Schul- und Kulturausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen:
Schulen und Weiterbildung
Kulturpflege
Sport
Sozial- und Krankenhausausschuss (SuKA)
Der Sozial- und Krankenhausausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen:
Sozialen Sicherung
Gesundheit
Versorgung
soweit die Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt fallen.
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt (AWVuU)
Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt ist zuständig für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen:
Regionalplanung
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Fremdenverkehr
Verkehr
Umweltschutz
Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ)
Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist zuständig für grenzüberschreitende Angelegenheiten und Projekte.
Zusätzliche Ausschüsse
Durch Gesetz ist der Kreistag verpflichtet, zwei weitere Ausschüsse zu bilden:
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der Jugendhilfeausschuss besteht aufgrund von § 71 Abs. 3 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – als beschließender Ausschuss.
Er setzt sich zusammen aus
20 stimmberechtigten Mitgliedern: • davon 3 Fünftel Kreistagsmitglieder und in der Jugendhilfe erfahrene Personen • davon 2 Fünftel Personen, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden
sowie 9 beratenden Mitgliedern und dem Landrat.
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen:
Vorberatung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe Jugendhilfeplanung
Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes
Vorberatung der Haushaltsmittel der öffentlichen Jugendhilfe
Vorberatung über die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe
Vorberatung über die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe
Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft (ALB-BA)
Nach § 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" (ALB) besteht ein Betriebsausschuss als beschließender Ausschuss. Ihm gehören 11 Mitglieder und der Landrat an.