Ausländerbehörde

im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Die Ausländerbehörde ist derzeit nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Grund ist  die zusätzlich hohen Belastung im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und einige Krankheitsausfälle.

Anträge auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis übermitteln Sie bitte:

  • per E-Mail: auslaenderwesen@lkbh.de (bitte alle Anlagen im PDF-Format beifügen)
  • oder per Post: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Ausländerbehörde, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg (alle Anlagen nur als Kopien)

Nachfragen zum Stand der laufenden Verfahren können wir nicht beantworten.
Wichtige Informationen zu Aufenthaltsrechten und für Flüchtlinge aus der Ukraine finden sie auf der Internetseite www.lkbh.de/ukraine.
Alle vorhandenen Personalkapazitäten werden in die Bearbeitung der Anträge und Ausstellung/Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten/Arbeitserlaubnissen eingesetzt.
Wir bitten angesichts der geschilderten Situation um Verständnis.

  

Wichtig - Important​

Die Ausländerbehörde ist nur mit Terminvereinbarung zugänglich. Für Besucher besteht im Landratsamt Maskenpflicht. Bitte kommen Sie 5 Minuten vor dem Termin ins Landratsamt.

The immigration office can only be accessed with an appointment. Masks are required in the District Office for visitors. Please arrive at the immigration office at least 5 minutes before the appointment.