Heilpraktiker
Aktuell

Neue Regelungen für das Heilpraktikerwesen treten in Kraft
Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes wurden durch das Sozialministerium BW geändert. Wesentliche Änderungen ab der Herbstüberprüfung 2025 sind:
- bei Antragstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach §30a BZRG vorzulegen
- begrenzte Wiederholungsmöglichkeiten bei Nichtbestehen der Kenntnisüberprüfung auf drei Wiederholungen
Termin der nächsten schriftlichen Überprüfung
- Mittwoch, 08.10.2025
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald führt die Heilpraktiker-Überprüfung für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg durch. Die Überprüfungen finden zwei Mal im Jahr statt. Beachten Sie bitte unsere Informationen zu den einzelnen Gebieten und die jeweiligen Anmeldefristen.