Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten des Landratsamts am Standort Stadtstraße 2, 79104 Freiburg am Informationsschalter von jedermann kostenlos eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr. und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Öffentliche Bekanntmachungen werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in der jeweils geltenden Fassung.