Öffentliche Bekanntmachungen des Landratsamtes

Regionalverband Südlicher Oberrhein:

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

  

   

Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten des Landratsamts am Standort Stadtstraße 2, 79104 Freiburg am Informationsschalter von jedermann kostenlos eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr. und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Öffentliche Bekanntmachungen werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in der jeweils geltenden Fassung.