Online-Adressänderung
Gilt für im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugelassene Fahrzeuge
Notwendige Voraussetzungen sind:
- ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit grün umrandetem Aufkleber mit darunterliegendem Sicherheitscode
- Gültige Hauptuntersuchung (HU), ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- bisheriges Kennzeichen wird übernommen
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
- Privatpersonen können alternativ die BundID mit ELSTER-Zertifikat verwenden.
Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Nach der Anmeldung für den Service werden die persönlichen Daten aus dem Ausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhält der Fahrzeughalter einen Bescheid der Zulassungsstelle sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig!
Rechtsgrundlage | § 30 FZV |
Kosten | ab 4,30 Euro |