Online-Adressänderung

Gilt für im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugelassene Fahrzeuge

Notwendige Voraussetzungen sind:​

  • ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit grün umrandetem Aufkleber mit darunterliegendem Sicherheitscode
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU), ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • bisheriges Kennzeichen wird übernommen
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
  • Privatpersonen können alternativ die BundID mit ELSTER-Zertifikat verwenden.
    Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Nach der Anmeldung für den Service werden die persönlichen Daten aus dem Ausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
 
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhält der Fahrzeughalter einen Bescheid der Zulassungsstelle sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
 
Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig!
  

Rechtsgrundlage § 30 FZV
Kosten ab 4,30 Euro