Online-Adressänderung
Gilt für im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugelassene Fahrzeuge
Notwendige Voraussetzungen sind:
- ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit grün umrandetem Aufkleber mit darunterliegendem Sicherheitscode
- Gültige Hauptuntersuchung (HU), ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- bisheriges Kennzeichen wird übernommen
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
- Privatpersonen können alternativ die BundID mit ELSTER-Zertifikat verwenden.
Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat. - eine Namensänderung (z. B. durch Heirat) ist nicht möglich. Nur die Änderung der Adresse (Straße, Ort) kann online durchgeführt werden.
Nach der Anmeldung für den Service werden die persönlichen Daten aus dem Ausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie wenige Tage nach der Zulassung per Post, bis dahin dürfen Sie nur innerhalb Deutschlands fahren.
Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig!
Rechtsgrundlage | § 30 FZV |
Kosten | ab 4,30 Euro |